Umzugsratgeber
Visum & Aufenthalt
Ein Umzug nach Martinique, einem Übersee-Département Frankreichs, bedeutet, dass Sie sich mit den französischen Einwanderungsgesetzen auseinandersetzen müssen. Ihre spezifischen Anforderungen hängen stark von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
- EU/EWR/Schweizer Bürger: Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen in der Regel kein Visum, um nach Martinique einzureisen oder sich dort aufzuhalten. Sie haben das Recht, sich frei zu bewegen und zu arbeiten, ähnlich wie bei einem Umzug innerhalb des französischen Festlandes.
- Nicht-EU-Bürger: Für Bürger aus Ländern außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz ist in der Regel ein Visum erforderlich, selbst für Kurzaufenthalte von mehr als 90 Tagen. Für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie vor Ihrer Reise bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland ein Langzeitvisum (visa de long séjour) beantragen.
Häufige Wege für Nicht-EU-Bürger, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sind:
- Arbeitserlaubnis: Wenn Sie eine Anstellung bei einem Unternehmen in Martinique gefunden haben, leitet Ihr Arbeitgeber in der Regel das Verfahren für eine Arbeitserlaubnis ein, die dann Ihren Antrag auf ein Langzeitvisum unterstützt.
- Familienzusammenführung: Wenn Sie zu einem Ehepartner oder Familienmitglied ziehen, das bereits legal in Martinique lebt.
- Studienvisum: Für Personen, die an einer anerkannten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.
- Besucher-/Aufenthaltstitel (Visa Long Séjour Valant Titre de Séjour - VLS-TS): Für Personen, die ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können, um ohne Erwerbstätigkeit zu leben, was oft den Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfordert.
Es ist entscheidend, die aktuellsten und spezifischsten Anforderungen rechtzeitig vor Ihrem Umzug auf den offiziellen französischen Regierungswebsites oder bei der französischen Botschaft/dem französischen Konsulat in Ihrem Land zu überprüfen. Die Vorschriften können sich ändern, und die individuellen Umstände können unterschiedliche Unterlagen erfordern.
Wohnungssuche & Miete
Die Wohnungssuche in Martinique kann ein aufregender Teil Ihres Umzugs sein. Der Markt bietet eine Reihe von Optionen, von Apartments in städtischen Zentren wie Fort-de-France bis hin zu Villen mit Meerblick in ländlicheren Gegenden.
- Wie man eine Unterkunft findet:
- Online-Portale: Websites, die auf französische Immobilien spezialisiert sind, einschließlich solcher mit Bereichen für Übersee-Départements, sind ein guter Ausgangspunkt. Auch lokale Immobilienmakler-Websites in Martinique sind wertvoll.
- Lokale Agenturen: Die Zusammenarbeit mit einem lokalen Immobilienmakler (agence immobilière) kann sehr hilfreich sein, besonders wenn Sie noch nicht auf der Insel sind. Diese können Einblicke in die Stadtteile geben, Besichtigungen arrangieren und bei den Formalitäten helfen.
- Mundpropaganda/Lokale Netzwerke: Wenn Sie erst einmal auf der Insel sind, können lokale Kontakte manchmal zu nicht gelisteten Immobilien führen.
- Typischer Mietprozess:
- Besichtigungen: Es wird dringend empfohlen, die Immobilien nach Möglichkeit persönlich zu besichtigen.
- Bewerbung: Sie müssen in der Regel ein Bewerbungsformular ausfüllen und unterstützende Dokumente vorlegen, zu denen Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag), Ausweisdokumente und manchmal Referenzen gehören können.
- Mietvertrag (Contrat de Location): Dieses rechtsverbindliche Dokument legt die Bedingungen Ihres Mietverhältnisses fest, einschließlich Miete, Dauer und Pflichten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Klauseln verstehen, bevor Sie unterschreiben.
- Übergabeprotokoll (État des Lieux): Ein detailliertes Protokoll über den Zustand der Immobilie wird in der Regel zu Beginn und am Ende des Mietverhältnisses erstellt. Dies schützt sowohl Mieter als auch Vermieter im Hinblick auf etwaige Schäden.
- Kautionen: Eine Sicherheitskaution (dépôt de garantie) ist üblich und entspricht in der Regel ein oder zwei Monatsmieten für unmöblierte Immobilien und bis zu zwei Monatsmieten für möblierte Immobilien. Sie wird vom Vermieter einbehalten und nach Ihrem Auszug zurückgezahlt, sofern keine Schäden über die normale Abnutzung hinaus vorliegen.
- Vorübergehend vs. Langfristig: Viele entscheiden sich bei der Ankunft für eine vorübergehende Unterkunft (z. B. Kurzzeitmieten, Airbnb, Gästehäuser), um Zeit für die persönliche Wohnungssuche zu haben und ein Gefühl für die verschiedenen Gegenden zu bekommen, bevor sie sich für einen langfristigen Mietvertrag entscheiden. Langfristige Mietverträge laufen in der Regel über ein Jahr und sind verlängerbar.
Was beeinflusst die Kosten Ihres Umzugs
Die Gesamtkosten Ihres Umzugs nach Martinique werden von mehreren wichtigen Faktoren beeinflusst. Das Verständnis dieser Faktoren hilft Ihnen, effektiv zu budgetieren, obwohl genaue Preise immer über ein personalisiertes Angebot bereitgestellt werden.
- Volumen der Güter: Dies ist vielleicht der bedeutendste Faktor. Je mehr Gegenstände Sie versenden, desto größer ist der benötigte Containerraum und desto höher sind die Kosten. Ein gründliches Ausmisten vor dem Umzug kann zu erheblichen Einsparungen führen.
- Entfernung: Obwohl Martinique ein Überseedépartement Frankreichs ist, beeinflusst die geografische Entfernung zu Ihrem Herkunftsland die Versandkosten. Längere Distanzen bedeuten in der Regel höhere Frachtkosten.
- Saisonalität: Ein Umzug in der Hochsaison (z. B. Sommermonate, Feiertage am Jahresende) kann manchmal zu höherer Nachfrage und potenziell steigenden Kosten für Versand und andere Dienstleistungen führen.
- Zugang am Herkunfts- und Zielort:
- Zugänglichkeit: Wenn Ihr aktuelles Zuhause oder das neue Zuhause in Martinique nur schwer zugänglich ist (z. B. enge Straßen, kein Aufzug bei Wohnungen in höheren Stockwerken, lange Tragewege), kann dies Spezialausrüstung oder zusätzliche Arbeitskräfte erfordern und die Kosten erhöhen.
- Hafengebühren: Gebühren für Hafenabfertigung, Zollabfertigung und lokalen Transport in Martinique sind Teil der Gesamtkosten.
- Transportart:
- Seefracht: Dies ist die gängigste und kostengünstigste Methode für den Versand von Haushaltsgütern nach Martinique und dauert oft mehrere Wochen.
- Luftfracht: Obwohl deutlich schneller, ist Luftfracht erheblich teurer und wird in der Regel nur für wichtige Gegenstände oder kleinere Sendungen genutzt.
- Zusätzliche Dienstleistungen:
- Verpacken und Auspacken: Professionelle Verpackungsdienste sparen Zeit und schützen die Gegenstände optimal, erhöhen jedoch die Kosten.
- Versicherung: Obwohl optional, wird der Abschluss einer Transportversicherung dringend empfohlen, um Verlust oder Beschädigung während des Transports abzudecken.
- Lagerung: Falls Sie Ihre Habseligkeiten am Herkunfts- oder Zielort für eine gewisse Zeit lagern müssen, fallen zusätzliche Gebühren an.
- Spezialgegenstände: Der Versand von übergroßen, zerbrechlichen oder wertvollen Gegenständen (z. B. Klaviere, Kunstwerke, Fahrzeuge) erfordert oft spezielle Handhabung und Verpackung und erhöht die Kosten.
Für eine genaue, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schätzung ist es stets am besten, ein kostenloses, unverbindliches Angebot von einem professionellen Umzugsservice einzuholen.
Zeitplan & Verpackungstipps
Ein gut organisierter Zeitplan ist entscheidend für einen reibungslosen Umzug nach Martinique. Hier ist eine Checkliste, die in der Regel 4–8 Wochen vor dem Umzug beginnt:
- 8 Wochen vor dem Umzug:
- Ausmisten: Gehen Sie alle Ihre Besitztümer durch. Entscheiden Sie, was Sie behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen möchten. Dies ist der effektivste Weg, Umzugskosten zu senken.
- Recherche & Angebote: Beginnen Sie mit der Recherche von Umzugsservices und holen Sie kostenlose Angebote ein.
- Visum & Aufenthalt: Falls zutreffend, starten Sie den Antrag auf ein Langzeitvisum und sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen. Dies kann ein langwieriger Prozess sein.
- Schulbildung: Falls Sie Kinder haben, recherchieren Sie Schulen in Martinique und beginnen Sie mit den Einschreibeverfahren.
- 6 Wochen vor dem Umzug:
- Wohnen: Schließen Sie Ihre Wohnungsangelegenheiten in Martinique endgültig ab.
- Medizinische Unterlagen: Besorgen Sie Kopien der medizinischen und zahnärztlichen Unterlagen für alle Familienmitglieder. Organisieren Sie die Verlängerung notwendiger Rezepte für die erste Zeit.
- Haustierumzug: Falls Sie mit Haustieren umziehen, recherchieren Sie die Einfuhrbestimmungen Martiniques und beginnen Sie mit den erforderlichen tierärztlichen Verfahren und Dokumenten.
- Inventar: Beginnen Sie mit der Erstellung eines detaillierten Inventars der Gegenstände, die Sie versenden möchten.
- 4 Wochen vor dem Umzug:
- Verpacken (Nicht-Notwendiges): Beginnen Sie mit dem Verpacken von nicht unbedingt benötigten Gegenständen. Beschriften Sie die Kartons deutlich mit Inhalt und Zielraum.
- Dokumente: Sammeln Sie alle wichtigen Dokumente (Pässe, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Schulzeugnisse, Finanzunterlagen, Versicherungspolicen, Grundbuchauszüge/Mietverträge, Arbeitsverträge, Führerscheine). Bewahren Sie diese in einer sicheren, leicht zugänglichen „Notfallbox“ oder einer Handtasche auf.
- Versicherung: Schließen Sie eine Umzugsversicherung für Ihre Habseligkeiten ab.
- Versorgungsunternehmen (aktuelles Zuhause): Benachrichtigen Sie Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Internet, Gas) über Ihr Auszugsdatum.
- Postnachsendung: Richten Sie eine Postnachsendung an Ihre neue Adresse in Martinique oder an eine vertrauenswürdige Kontaktperson ein.
- 2 Wochen vor dem Umzug:
- Bankwesen: Informieren Sie Ihre Bank über Ihren Umzug und treffen Sie Vorkehrungen für internationales Banking oder die Eröffnung eines lokalen Kontos in Martinique.
- Gesundheitsversorgung: Recherchieren Sie lokale Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser in Martinique.
- Verpacken (Notwendiges): Packen Sie die restlichen Gegenstände, lassen Sie nur das Nötigste für die letzten Tage aus.
- Reinigung: Organisieren Sie die Reinigung Ihres aktuellen Zuhauses nach dem Auszug.
- 1 Woche vor dem Umzug:
- Details bestätigen: Bestätigen Sie Umzugsdaten und -zeiten mit Ihrem Umzugsservice.
- Notfallbox: Packen Sie Ihre „Notfallbox“ mit Dingen, die Sie unmittelbar nach der Ankunft benötigen (Toilettenartikel, Medikamente, Ladegeräte, Grundkleidung, wichtige Dokumente).
- Bargeld: Stellen Sie sicher, dass Sie etwas lokale Währung (Euro) für unmittelbare Ausgaben nach der Ankunft haben.
- Versorgungsunternehmen (neues Zuhause): Veranlassen Sie den Anschluss der Versorgungsleistungen in Ihrem neuen Zuhause in Martinique.
- Umzugstag:
- Seien Sie bei den Umzugshelfern anwesend.
- Führen Sie eine abschließende Begehung Ihres alten Zuhauses durch.
- Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre „Notfallbox“ und wichtigen Dokumente bei sich haben.
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Visas, Einwanderung & Dokumente
Ein Umzug in dieses Land ist oft mit Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Dokumentenübersetzung/-legalisierung und Zollpapieren verbunden. Unsere geprüften Partner kümmern sich um den Umzug selbst; für Visa- oder Einwanderungshilfe senden Sie bitte die untenstehende Anfrage, und wir leiten Sie an die richtige Stelle weiter.
- Aufenthaltsgenehmigung / Visum (Arbeit, Studium, Familie)
- Dokumentenübersetzung & Apostille
- Zollabfertigung für Umzugsgut
- Reise- & Warenversicherung
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Zoll & Einfuhrbestimmungen
Umzug nach Martinique: Ihr wichtiger Zoll- & Einfuhrleitfaden
Ein Umzug nach Martinique erfordert die Beachtung der Zollvorschriften für Ihr persönliches Eigentum und Fahrzeuge. Dieser Leitfaden vereinfacht den Prozess und sorgt für einen reibungsloseren Übergang in Ihr neues Zuhause auf der Insel.
Wichtige Dinge, die Sie wissen sollten
- Für alle persönlichen Gegenstände ist ein detailliertes, bewertetes und unterschriebenes Inventar auf Französisch erforderlich.
- Ein Nachweis des Wohnsitzes in Martinique und Ihrem Herkunftsland ist für Zollbefreiungen unerlässlich.
- Für Fahrzeuge gelten besondere Regeln, wobei Ausnahmen oft an Ihren Umzugsstatus gebunden sind.
- Bestimmte Gegenstände sind streng verboten oder stark eingeschränkt, darunter viele übliche Haushaltswaren.
- Beamte und Militärangehörige haben spezifische Dokumentationsanforderungen für Versetzungen.
- Deklarieren Sie immer alle Gegenstände genau, um Verzögerungen und mögliche Strafen zu vermeiden.
Wenn Sie als neuer Einwohner umziehen
Das Mitbringen Ihrer persönlichen Gegenstände und Haushaltswaren nach Martinique als neuer Einwohner erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Sie müssen Ihren Wohnsitzwechsel von Ihrem vorherigen Ort nach Martinique nachweisen. Dies gilt sowohl für privat Angestellte als auch für Personen, die vom französischen Festland ziehen.
Was Sie benötigen
- Informationsformular mit Ihren Kontaktdaten in Martinique und Ihrem Ankunftsdatum.
- Detailliertes, bewertetes (in Euro), datiertes und unterschriebenes Inventar der gebrauchten Gegenstände auf Französisch, einschließlich Ihrer Zieladresse.
- Unterschriebene Erklärung zu verbotenen Artikeln.
- Bescheinigung über den Wohnsitzwechsel mit Angabe der Aufenthaltsdauer in Ihrem Herkunftsland (für privat Angestellte).
- Wohnsitznachweis in Martinique (z. B. Wasser-/Stromrechnung, Mietvertrag oder Grundstückskaufvertrag). Falls nicht verfügbar, wird eine Aufnahmebescheinigung mit dem Ausweis und den Nebenkostenabrechnungen des Gastgebers akzeptiert.
- Für Personen, die vom französischen Festland ziehen: Auszugsverzeichnis, Wohnungsverkaufsdokument, Steuerüberweisungsdokument oder ein Überweisungsschreiben der Familienbeihilfekasse oder von Pôle Emploi, die alle Ihre Adresse in Martinique angeben.
- Vereinfachtes Zollvollmachtsformular, datiert und unterschrieben.
- Farbkopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten für EU-Bürger).
- Ihre letzte Steuererklärung mit Ihrer Herkunftsadresse.
Gut zu wissen
- Alle Dokumente müssen vor dem Versand Ihrer Gegenstände eingereicht werden.
Wenn Sie Beamter oder Militärangehöriger sind
Für Beamte und Militärangehörige, die nach Martinique versetzt werden, gelten Sonderregelungen.
Was Sie benötigen
- Alle für neue Einwohner aufgeführten Dokumente.
- Eine Kopie Ihres offiziellen Versetzungsbefehls. Falls nicht verfügbar, muss vor dem Versand eine Bescheinigung über den Wohnsitzwechsel vorgelegt werden.
Mitbringen besonderer Gegenstände
Fahrzeuge
Die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Martinique hängt von dessen Status (neu oder gebraucht) und Ihren Umständen ab. Nur bestimmte Fahrzeugtypen können von der Einfuhrumsatzsteuer (octroi de mer) befreit sein, wenn sie im Rahmen eines Wohnsitzwechsels eingeführt werden.
Neufahrzeuge (vorübergehende Durchfuhr oder ohne Zulassung/ohne MwSt.)
- Original-Fahrzeugpapiere in TT (für vorübergehende Durchfuhr).
- Originalrechnung (ohne MwSt.).
- Farbkopie des Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten für EU-Bürger).
- Für Autohändler: COM1 T2L N.3 und N.4.
- Originale vorübergehende Fahrzeugpapiere und Originalrechnung (für Fahrzeuge in TT).
- Internationales "Carnet" (für ausländische Fahrzeuge).
- Verkaufsbescheinigung (für ausländische Fahrzeuge).
Gebrauchtfahrzeuge (Autos und Motorräder)
- Beschreibendes Inventar des Fahrzeugs auf Französisch, bewertet in Euro, datiert und unterschrieben.
- Original-Fahrzeugpapiere.
- Gültige originale Lastenfreiheitsbescheinigung.
- Farbkopie des Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten für EU-Bürger).
Zugelassene Motorroller
- Beschreibendes Inventar des Rollers in Euro, auf Französisch, mit Angabe von Marke und Hubraum, datiert und unterschrieben.
- Original-Fahrzeugpapiere.
- Gültige originale Lastenfreiheitsbescheinigung.
- Farbkopie des Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten für EU-Bürger).
Nicht zugelassene 49,9 ccm Roller (gekauft vor Juli 2004)
- Beschreibendes Inventar des Rollers auf Französisch, mit Angabe von Marke und Hubraum, bewertet in Euro, datiert und unterschrieben.
- Farbkopie des Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten für EU-Bürger).
Schlauchboote (Zodiacs)
- Beschreibendes Inventar auf Französisch.
- Rechnung für das Schlauchboot und seinen Motor.
- Für zugelassene Schlauchboote: offizielle Dokumente ("carte de circulation").
Gut zu wissen
- Nur Fahrzeuge, die im Fahrzeugschein als „VP“ (Privatfahrzeug) oder „Caravane“ (selbstfahrendes Fahrzeug) eingestuft sind, können bei einem Wohnsitzwechsel von den Hafengebühren befreit werden.
- Für geleaste Fahrzeuge ist eine originale Exportgenehmigung der Leasinggesellschaft erforderlich.
- Wenn Sie nicht der Umziehende sind, müssen Sie eine Bescheinigung über den Wohnsitzwechsel auf Ihren Namen, eine Kopie Ihres Personalausweises und eine Heiratsurkunde vorlegen (falls Ihr Ehepartner der Umziehende ist).
- Alle seit dem 1. Juli 2004 gekauften 49,9-cm³-Roller müssen zugelassen sein.
- Die Befreiung von Zöllen und Steuern für Gebrauchtfahrzeuge wird in der Regel nur im Rahmen eines Umzugs gewährt, bei dem Martinique Ihr Hauptwohnsitz wird, zusammen mit persönlichem Umzugsgut. Dies gilt typischerweise für Beamte oder Personen, die aus beruflichen Gründen versetzt werden.
- Bei Fahrzeugen im Wert von über 15.000 EUR, die ohne persönliches Umzugsgut versandt werden, kann der Zoll zusätzliche Nachweise für den Wohnsitzwechsel verlangen (z. B. Nachweis der Kündigung oder des Verkaufs der bisherigen Wohnung sowie Nachweis des Wohnsitzes in Martinique).
- Fahrzeuge, deren Zulassungsdokumente eine andere Angabe als „VP“ enthalten, werden bei der Ankunft besteuert und können nur über ihren Einreisehafen ausgeführt werden.
- Es ist obligatorisch, die Adressänderung für Einkommensteuerzwecke für alle in Martinique ankommenden Fahrzeuge durchzuführen.
Eingeschränkte & verbotene Gegenstände
Martinique hat strenge Regeln bezüglich dessen, was importiert werden darf und was nicht. Seien Sie sich sowohl international regulierter als auch lokal verbotener Gegenstände bewusst.
Verbotene Gegenstände (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
- Elfenbein
- Straußeneier
- Schildkrötenpanzer
- Korallen
- Muscheln
- Ausgestopfte Tiere
- Tierfelle
- Alle anderen durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regulierten Arten.
Verbotene Gegenstände (Gefährlich und/oder illegal)
- Drogen und Betäubungsmittel
- Fälschungen
- Munition
- Zigaretten
- Explosive Gegenstände (z. B. Knallfrösche, Feuerwerk, Leuchtkugeln)
- Komprimierte Gase (z. B. Gaskocher, Nachfüllflaschen, Sprays, Aerosole)
- Entzündliche Gegenstände (z. B. Streichhölzer, Feuerzeuge, Lösungsmittel, Farbe, Lack, Benzin)
- Ätzende oder oxidierende Gegenstände (z. B. Säuren, Batterien, Natriumcarbonat oder Kaliumhydroxid, Quecksilber, Düngemittel)
- Giftige Gegenstände (z. B. Pestizide)
- Radioaktive Gegenstände
- Haushaltsprodukte (z. B. Bleichmittel, Bleichpulver, Farbe, Aerosole)
- Lithium-Ionen-Batterien, Druckerpatronen
- Gasflaschen
- Tauchflaschen (leer oder voll).
Regulierte Gegenstände (Können zusätzliche Kosten verursachen oder eine vorherige Genehmigung erfordern)
- Medikamente: Werden vorbehaltlich der Zustimmung der Fluggesellschaft und des Ziellandes akzeptiert. Kleine Mengen können mit einer detaillierten Liste und Rezepten toleriert werden. Informieren Sie Ihr Umzugsunternehmen so früh wie möglich.
- Neue Geräte/Gegenstände (Käufe): Kontaktieren Sie Ihr Umzugsunternehmen bezüglich spezifischer Verfahren und erforderlicher Dokumente.
- Waffen, Schwerter und Messer: Nur erlaubt, wenn der Versender die erforderlichen Export-/Importdokumente vorlegt und vor der Verladung eine vorherige Zustimmung der Reederei eingeholt wurde.
Alkohol & Tabak
Weine und Alkohol sind erlaubt, sofern die Mengen innerhalb der zulässigen Grenzen liegen und die Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Vom Transport von Wein wird jedoch generell abgeraten, da Temperaturunterschiede die Konservierung beeinträchtigen können.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ein Inventar meines persönlichen Umzugsguts?
Ja, ein detailliertes, bewertetes (in Euro), datiertes und unterschriebenes Inventar auf Französisch ist für alle gebrauchten Gegenstände obligatorisch, einschließlich Ihrer Zieladresse.
Welchen Wohnsitznachweis benötige ich für Martinique?
In der Regel eine Wasser- oder Stromrechnung, ein Mietvertrag oder ein Immobilienkaufvertrag. Eine Wohnsitzbescheinigung mit dem Ausweis und den Nebenkostenabrechnungen des Gastgebers wird akzeptiert, wenn Sie noch keine eigene Rechnung haben.
Kann ich jede Art von Fahrzeug zollfrei importieren?
In der Regel können nur Fahrzeuge der Klasse „VP“ (Privatfahrzeug) oder „Caravane“ (selbstfahrendes Fahrzeug) von den Hafengebühren befreit werden, wenn sie im Rahmen eines beruflichen oder privaten Wohnsitzwechsels zusammen mit persönlichem Umzugsgut importiert werden.
Gibt es übliche Haushaltsgegenstände, die ich nicht mitbringen darf?
Ja, viele übliche Haushaltsgegenstände wie Aerosole, Farben, bestimmte Reinigungsmittel und Lithium-Ionen-Batterien gelten als gefährlich und sind verboten.
Was soll ich tun, wenn ich verschreibungspflichtige Medikamente mitbringen muss?
Medikamente werden vorbehaltlich der Genehmigung sowohl durch die Fluggesellschaft als auch die Behörden von Martinique akzeptiert. Eine detaillierte Liste und Rezepte sind erforderlich, und es ist am besten, Ihr Umzugsunternehmen rechtzeitig im Voraus zu informieren.
Welche Dokumente werden für Beamte oder Militärpersonal benötigt?
Zusätzlich zu den üblichen Umzugsdokumenten müssen Sie eine Kopie Ihres offiziellen Versetzungsbefehls oder eine Bescheinigung über den Wohnsitzwechsel vorlegen, falls der Befehl nicht verfügbar ist.
Für persönliche Unterstützung bei Ihrem Umzug nach Martinique kontaktieren Sie bitte relocation123.com.
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