Relocation overview (country-level)
moderat — EU/EWR/Schweizer Bürger benötigen für Aufenthalte über drei Monate nur eine Anmeldung beim örtlichen Behörden. Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel ein Visum und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis, z. B. über Arbeits-, Studien-, D7- oder Investorenvisa. Die Wohnungssuche erfolgt online oder über Makler mit Besichtigung, Verhandlung und Abschluss eines Mietvertrags.
