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Umzugsratgeber
Visum & Aufenthalt
Die Navigation durch die Schweizer Visa- und Aufenthaltsbewilligungen ist ein entscheidender erster Schritt, und der Prozess hängt weitgehend von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die Schweiz unterscheidet deutlich zwischen EU/EFTA-Bürgern und Personen aus anderen Ländern.
EU/EFTA-Bürger: Genießen im Allgemeinen einen unkomplizierteren Zugang zu Aufenthaltsbewilligungen, der oft nur eine Anmeldung bei der lokalen Gemeinde nach der Ankunft und den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder einer Anstellung erfordert.
Nicht-EU/EFTA-Bürger: Benötigen in der Regel ein Visum für die Einreise in die Schweiz und eine Aufenthaltsbewilligung, um hier zu leben und zu arbeiten. Übliche Wege zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung sind:
Arbeitsbewilligung: In der Regel an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden, der Ihren Antrag sponsert und nachweist, dass kein geeigneter Schweizer oder EU/EFTA-Kandidat gefunden werden konnte.
Familienzusammenführung: Für Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder von Schweizer Bürgern oder ausländischen Einwohnern.
Studienbewilligung: Für Personen, die an einer anerkannten Schweizer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.
Bewilligung für Rentner/Personen mit unabhängigen Mitteln: Für Personen, die ausreichende finanzielle Mittel und oft ein besonderes kantonsspezifisches Interesse nachweisen können.
Es ist unerlässlich, die aktuellsten Anforderungen und Verfahren direkt bei den offiziellen Schweizer Migrationsbehörden (z. B. dem Staatssekretariat für Migration - SEM oder dem Migrationsamt Ihres spezifischen Kantons) oder der Schweizer Botschaft/dem Schweizer Konsulat in Ihrem derzeitigen Wohnsitzland zu überprüfen. Die Anforderungen können je nach Kanton variieren und sich im Laufe der Zeit ändern.
Wohnungssuche & Miete
Die Wohnungssuche in der Schweiz, insbesondere in beliebten städtischen Zentren, kann wettbewerbsintensiv sein. Das Verständnis des Mietmarktes und des Prozesses ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Suche.
Wie man eine Wohnung findet:
Online-Portale: Die primäre Methode. Beliebte Schweizer Immobilienwebsites listen die meisten verfügbaren Objekte auf.
Immobilienmakler: Können bei Ihrer Suche behilflich sein, verlangen jedoch möglicherweise eine Gebühr.
Netzwerken: Mundpropaganda kann manchmal zu Möglichkeiten führen.
Typischer Mietprozess:
Besichtigung: Seien Sie darauf vorbereitet, an Gruppenbesichtigungen teilzunehmen, insbesondere bei beliebten Objekten.
Bewerbung: Sie reichen ein Bewerbungsformular ein, das oft Einkommensnachweise, eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (falls vorhanden) und manchmal einen Auszug aus dem Betreibungsregister (Betreibungsregisterauszug) enthält.
Mietvertrag: Nach Annahme unterzeichnen Sie einen detaillierten Mietvertrag. Lesen Sie ihn sorgfältig durch.
Kautionen: Eine Mietkaution ist Standard, in der Regel in Höhe von drei Monatsmieten. Diese wird auf einem gesperrten Bankkonto auf Ihren Namen hinterlegt und nach Ihrem Auszug zurückgezahlt, sofern keine Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen vorliegen.
Vorübergehend vs. Langfristig: Viele Neuzugezogene entscheiden sich bei der Ankunft für eine vorübergehende Unterkunft (Serviced Apartments, Kurzzeitmieten), um Zeit für eine persönliche Suche nach einem langfristigen Mietverhältnis zu haben. Langfristige Mietverträge laufen in der Regel mindestens ein Jahr, mit Kündigungsfristen von typischerweise drei bis sechs Monaten.
Was die Kosten Ihres Umzugs beeinflusst
Die Gesamtkosten Ihres Umzugs in die Schweiz werden von mehreren Faktoren beeinflusst, die jeden Umzug einzigartig machen. Das Verständnis dieser Variablen hilft Ihnen, Ihr Budget effektiv zu planen.
Umzugsvolumen: Je mehr Gegenstände Sie umziehen, desto höher sind die Kosten. Dies wird oft in Kubikmetern (m³) oder Gewicht gemessen.
Entfernung: Die geografische Entfernung zwischen Ihrem derzeitigen Zuhause und Ihrer neuen Schweizer Adresse wirkt sich direkt auf die Transportkosten aus.
Saisonalität: Ein Umzug während der Hauptsaison (z. B. Sommermonate) oder am Ende/Anfang des Monats kann aufgrund der erhöhten Nachfrage manchmal höhere Kosten verursachen.
Zugang & Logistik: Die Zugänglichkeit sowohl am Herkunfts- als auch am Zielort (z. B. enge Straßen, Treppen, fehlender Aufzug, Parkbeschränkungen) kann die Arbeitszeit beeinflussen und spezielle Ausrüstung erfordern, was die Kosten erhöht.
Zusatzleistungen: Die Wahl zusätzlicher Dienstleistungen wie professionelles Ein- und Auspacken, Demontage und Montage von Möbeln, Einlagerungslösungen oder spezielle Handhabung für empfindliche/wertvolle Gegenstände erhöht die Gesamtkosten. Eine Versicherung für Ihre Habseligkeiten ist ebenfalls eine zusätzliche, sehr empfehlenswerte Dienstleistung.
Für eine genaue, auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Schätzung ist es unerlässlich, ein detailliertes, kostenloses Angebot von einem Umzugsexperten anzufordern.
Timeline & Packing Tips
Eine gut organisierte Zeitleiste und clevere Packstrategien können den Stress während Ihres Umzugs in die Schweiz erheblich reduzieren.
8 Wochen vor dem Umzug:
Entrümpeln und entscheiden Sie, was Sie behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen möchten. Dies reduziert das Umzugsvolumen und die Kosten.
Recherchieren und sichern Sie nach Möglichkeit Ihre Unterkunft in der Schweiz.
Beginnen Sie mit dem Sammeln wichtiger Dokumente (Reisepässe, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, akademische Zeugnisse, medizinische Unterlagen, Kontoauszüge).
Kontaktieren Sie Ihren Umzugsdienstleister für eine Besichtigung und ein Angebot.
4-6 Wochen vor dem Umzug:
Bestätigen Sie Ihr Umzugsdatum und die Dienstleistungen mit Ihrem Umzugsdienstleister.
Teilen Sie Ihrem aktuellen Vermieter Ihr Auszugsdatum mit.
Beginnen Sie, die Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Internet, Telefon) über Ihr Auszugsdatum zu informieren und vereinbaren Sie die Endabrechnungen.
Organisieren Sie die Nachsendung Ihrer Post an Ihre neue Schweizer Adresse.
Wenn Sie selbst packen, beginnen Sie mit dem Sammeln von Packmaterial (Kartons, Klebeband, Luftpolsterfolie).
2 Wochen vor dem Umzug:
Bestätigen Sie Ihre Reisevorbereitungen in die Schweiz.
Packen Sie eine Kiste mit dem Nötigsten, das Sie sofort nach der Ankunft benötigen (Toilettenartikel, Medikamente, wichtige Dokumente, ein paar Kleidungswechsel).
Tauen Sie Ihren Kühl- und Gefrierschrank ab und reinigen Sie ihn.
Vereinbaren Sie eine professionelle Reinigung Ihrer aktuellen Wohnung, falls dies im Mietvertrag gefordert wird.
Packtipps:
Alles klar beschriften: Geben Sie den Inhalt und den Raum in Ihrem neuen Zuhause an, zu dem es gehört.
Packen Sie eine Kiste für die erste Nacht: Legen Sie wichtige Dinge wie Toilettenartikel, einen Kleiderwechsel, grundlegende Werkzeuge und Snacks hinein.
Schützen Sie Wertsachen: Erwägen Sie, sehr wichtige Dokumente, Schmuck und kleine Wertsachen bei sich zu tragen.
Überladen Sie Kartons nicht: Schwere Kartons sind schwieriger zu bewegen und neigen eher zum Brechen.
Machen Sie Fotos: Dokumentieren Sie den Zustand wertvoller Gegenstände vor dem Einpacken für Versicherungszwecke.
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Visum, Einwanderung & Dokumente
Ein Umzug in dieses Land ist oft mit Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Dokumentenübersetzung/-legalisierung und Zollpapieren verbunden. Unsere geprüften Partner kümmern sich um den Umzug selbst; für Visa- oder Einwanderungshilfe senden Sie bitte die untenstehende Anfrage, und wir leiten Sie an die richtige Stelle weiter.
Umzug in die Schweiz: Ihr wichtiger Leitfaden zu Zoll & Einfuhrbestimmungen
Ein Umzug in die Schweiz ist ein aufregendes Abenteuer, und das Verständnis der Zoll- und Einfuhrbestimmungen für Ihre persönlichen Gegenstände ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, den Prozess zu navigieren und Ihren Umzug so stressfrei wie möglich zu gestalten.
Wichtige Punkte auf einen Blick
Die meisten gebrauchten Haushaltsgegenstände können zollfrei eingeführt werden, wenn Sie sie seit mindestens sechs Monaten besitzen.
Alle Einfuhren von Haushaltsgegenständen müssen innerhalb von 24 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel erfolgen.
Originale, unterschriebene Zollformulare sind immer erforderlich; Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert.
Ein Inventarverzeichnis Ihrer Güter, übersetzt in eine Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch), ist obligatorisch.
Die Zollbehörden können über die Standardliste hinaus zusätzliche Dokumente anfordern.
Für Fahrzeuge, Haustiere, Alkohol und bestimmte eingeschränkte Gegenstände gelten Sonderregelungen.
Wenn Sie als Neuzuzüger umziehen
Die Einfuhr Ihres Umzugsguts in die Schweiz als Neuzuzüger ist in der Regel zollfrei, sofern die Gegenstände zum Zeitpunkt des Versands seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz und Gebrauch waren. Die Einfuhr muss innerhalb von 24 Monaten nach Ihrem offiziellen Wohnsitzwechsel erfolgen. Wenn Sie weitere Sendungen planen, müssen diese bei Ihrer Haupteinfuhr angemeldet werden und ebenfalls innerhalb des 24-Monats-Zeitraums eintreffen.
Was Sie benötigen
Originales, unterschriebenes Zollformular 18.44.
Kopie des Reisepasses aller mitziehenden Personen (Seite mit Lichtbild).
Inventarverzeichnis der Güter, übersetzt in Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch.
Kopie Ihres Schweizer Mietvertrags oder Grundbucheintrags (gegengezeichnet).
Kopie Ihrer Anmeldebestätigung von der örtlichen Gemeindeverwaltung.
Für Einwanderer aus EU-Ländern: Eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung oder des Zustimmungsbescheids ("Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung" / "Ermächtigung zur Visumerteilung") ODER Ihren gegengezeichneten Arbeitsvertrag.
Für ausländische Nicht-EU-Einwanderer: Ihren gegengezeichneten Arbeitsvertrag UND eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung oder des Zustimmungsbescheids ("Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung" / "Ermächtigung zur Visumerteilung").
Gut zu wissen
Die eingeführten Güter müssen vor dem Versand mindestens 6 Monate in Ihrem Gebrauch und Besitz gewesen sein.
Die Einfuhr von Umzugsgut muss innerhalb von 24 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel erfolgen.
Zweite oder weitere Sendungen müssen bei der Haupteinfuhr angemeldet werden und ebenfalls innerhalb von 24 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel eintreffen.
Die Zollbehörden können weitere Dokumente anfordern, wie z. B. einen Arbeitsvertrag, die Abmeldung von Ihrem Herkunftsort oder die Kosten des Umzugs.
Rückkehrende Schweizer Bürger
Wenn Sie Schweizer Bürger sind und nach einem Aufenthalt im Ausland in die Heimat zurückkehren, kann Ihr Umzugsgut unter ähnlichen Bedingungen wie für Neuzuzüger ebenfalls zollfrei eingeführt werden. Sie müssen einen Nachweis über Ihren Wohnsitz außerhalb der Schweiz von mindestens 12 Monaten erbringen.
Was Sie benötigen
Alle für Neuzuzüger aufgeführten Dokumente.
Nachweis des Wohnsitzes in Ihrem Herkunftsland (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen), der belegt, dass Sie mindestens 12 Monate außerhalb der Schweiz gelebt haben.
Gut zu wissen
Die eingeführten Güter müssen vor dem Versand mindestens 6 Monate in Ihrem Gebrauch und Besitz gewesen sein.
Die Einfuhr von Umzugsgut muss innerhalb von 24 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel erfolgen.
Diplomatische Umzüge
Diplomatisches Personal profitiert von spezifischen Verfahren für die zollfreie Einfuhr ihrer persönlichen Gegenstände.
Was Sie benötigen
Antrag auf zollfreie Einfuhr auf Formular 14.60, eingereicht von Ihrer Botschaft/Diplomatischen Vertretung beim Zollamt.
Kopie Ihrer Legitimationskarte.
Wissenswertes
Der Antrag sollte an das nächstgelegene Zollamt (z. B. Genève-La Praille oder Bern) weitergeleitet werden.
Originalunterschriften sind auf allen Formularen obligatorisch.
Die Einfuhr von Alkohol für Diplomaten ist erlaubt, jedoch begrenzt auf eine jährliche Quote, die vom lokalen Außenministerium und den jeweiligen Botschaften vereinbart wurde.
Umzug nach der Heirat (Heiratsgut / Aussteuer)
Wenn Sie Gegenstände als Teil einer Aussteuer einführen, gelten spezifische Regeln für die zollfreie Einfuhr.
Was Sie benötigen
Original unterschriebenes Zollformular 18.45.
Inventarliste der Waren.
Heiratsurkunde.
Aufenthaltsbewilligung für beide Partner (falls nicht Schweizer Staatsbürger).
Wissenswertes
Die zollfreie Einfuhr wird gewährt, wenn die Gegenstände noch mindestens 12 Monate genutzt werden.
Die Sendung muss innerhalb von 6 Monaten nach der standesamtlichen Trauung erfolgen.
Wenn nur gebrauchte Artikel eingeführt werden, kann die Abfertigung als "Umzugsgut" mit den Standarddokumenten für Neuzuzüger erfolgen.
Geerbte Gegenstände
Geerbte Haushaltsgegenstände können unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden.
Was Sie benötigen
Original unterschriebenes Zollformular 18.46.
Inventarliste der Waren mit einer unterstützenden rechtlichen Erklärung oder einem Testament, das bestätigt, dass die Waren rechtmäßig Ihnen gehören.
Sterbeurkunde oder gleichwertiges Dokument, das den letzten Wohnsitz des Verstorbenen bestätigt.
Passkopie des Erben.
Wissenswertes
Die zollfreie Einfuhr wird gewährt, wenn der Erbe zum Zeitpunkt des Todes und zum Zeitpunkt der Einfuhr seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.
Nur gebrauchte Haushaltsgegenstände und -effekten können als Erbschaftsgut zollfrei eingeführt werden.
Mitbringen besonderer Gegenstände
Fahrzeuge (Autos, Boote, Flugzeuge, etc.)
Fahrzeuge können zollfrei eingeführt werden, wenn sie sich vor dem Versand mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz und Ihrer Nutzung befunden haben. Für Fahrzeuge benötigen Sie zusätzliche Dokumente.
Dokumente wie für "Umzugsgut" erforderlich.
Kaufvertrag/Quittung.
Original-Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung.
Wissenswertes
Das importierte Fahrzeug muss sich vor dem Versand mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz und Ihrer Nutzung befunden haben.
Eine Haftpflichtversicherung ist für die Fahrzeugzulassung und die Nutzung auf Schweizer Straßen obligatorisch.
Das Fahrzeug darf nicht ohne Kennzeichen (ausländisch oder schweizerisch) benutzt werden.
Der Zoll kann einen Nachweis über die Erstzulassung oder die offizielle Nutzung des Fahrzeugs verlangen.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in die Schweiz unterliegt spezifischen Gesundheits- und Identifikationsanforderungen.
Hunde, Katzen und Frettchen
15-stelliger ISO-Mikrochip.
Identitätskarte, Heimtierausweis oder EU-Tiergesundheitsbescheinigung (falls kein Heimtierausweis aus dem Herkunftsland verfügbar ist).
Tollwutimpfung, gültig 21 Tage nach der Impfung bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer (gemäß Angaben des Impfstoffherstellers).
Zusätzlich, wenn aus einem Land mit bekanntem urbanen Tollwutrisiko:
Bluttest, erforderlich mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung.
Es müssen mindestens 4 Monate zwischen der letzten Tollwutimpfung und der Einreise in das Land vergehen.
Einfuhrbewilligung.
Wissenswertes
Wenn Sie mit einem Hund umziehen, der eine kupierte Rute oder kupierte Ohren hat, sind das Zollformular 18.44 und unterstützende Dokumente (gemäß den Anforderungen für Haushaltsgegenstände) erforderlich.
Vögel
Für Vögel gelten spezifische Anforderungen. Bitte konsultieren Sie die offiziellen schweizerischen Veterinärressourcen für detaillierte Informationen.
Beschränkte & verbotene Gegenstände
Bestimmte Gegenstände unterliegen speziellen Vorschriften oder sind möglicherweise verboten.
Neue Möbel und Haushaltsgegenstände
Neue Gegenstände unterliegen Zöllen und Steuern.
Kaufrechnung.
Formular EUR 1 Ursprungszeugnis (wo anwendbar, für zollfreie Einfuhr aus EWG/EFTA-Staaten oder ermäßigte Sätze aus anderen Ländern).
Wissenswertes
Alle neuen Gegenstände unterliegen Zöllen und Steuern. Der Zoll wird nach Gewicht berechnet.
Die Mehrwertsteuer beträgt 7,7 %.
Müssen separat nach den Zolltarifnummern angemeldet werden.
Einzelgewichte auf der Rechnung oder Packliste sind hilfreich.
Kunstwerke
Kunstwerke sind in der Regel zollfrei, wenn sie Teil eines Umzugs sind.
Inventarliste mit Angabe des Kunstwerks: Name, Entstehungsjahr, Autor/Künstler, Wert (falls möglich).
Wissenswertes
Zollfrei ohne spezielle Dokumente, wenn Teil eines Umzugs.
Wenn nicht Teil eines Umzugs, gelten die gleichen Regeln wie für 'neue' Möbel, jedoch zoll- und steuerfrei bei Einfuhr durch den Künstler selbst.
Angaben werden für statistische Daten benötigt.
Antiquitäten
Antiquitäten können zollfrei eingeführt werden, unterliegen jedoch der Mehrwertsteuer.
Wenn nicht Teil eines Umzugs: Rechnung mit Bestätigung, dass sie über 100 Jahre alt sind.
Wissenswertes
Antiquitäten können zollfrei eingeführt werden, unterliegen jedoch der Mehrwertsteuer, ähnlich wie 'neue' Möbel.
Schusswaffen
Schusswaffen erfordern genaue Beschreibungen und benötigen möglicherweise Einfuhrgenehmigungen.
Genaue Beschreibung im Inventar: Marke, Modell, Kaliber, etc.
Wissenswertes
Einige Schusswaffen benötigen je nach genauem Typ eine Einfuhrgenehmigung der Bundesbehörden in Bern.
Schusswaffen sollten entladen sein, um eine einfache Zollkontrolle zu ermöglichen.
Pflanzen
Pflanzen in angemessenen Mengen im Rahmen eines Umzugs benötigen in der Regel keine speziellen Dokumente, aber Pflanzengesundheitszeugnisse können hilfreich sein.
Wissenswertes
Wenn nicht zusammen mit einem Umzug oder in großen Mengen, ist ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
Begasung von importierten Holzmaterialien
Die Schweiz hat im Oktober 2010 die ISPM-15-Standards für Holzverpackungen übernommen.
Wissenswertes
Holzverpackungsmaterial muss an einer sichtbaren Stelle auf jedem Artikel, möglichst auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung, mit einem ISPM-Siegel gekennzeichnet sein.
Holzverpackungsmaterial, das von außerhalb Europas und aus Portugal importiert wird, unterliegt dem Nachweis einer Hitzebehandlung.
Alkohol & Tabak
Für die Einfuhr von Alkohol und Tabak gelten spezifische Mengengrenzen, mit zollfreien Freimengen und hohen Steuern für Mengen, die diese Grenzen überschreiten.
Alkoholische Getränke (bis 25 % vol.)
Müssen auf einer separaten Inventarliste deklariert werden.
Gut zu wissen
Zollfrei, wenn Teil eines Umzugs und in angemessener Menge entsprechend dem Umzugsgut (max. 200 Liter Wein).
Wenn speziell für den Export gekauft und vor dem Umzug nicht im Besitz des Eigentümers, zollpflichtig und möglicherweise Einfuhrkontingenten unterworfen.
So laden, dass eine einfache Inspektion möglich ist.
Spirituosen (über 25 % vol.)
Müssen auf einer separaten Inventarliste deklariert werden.
Gut zu wissen
Zollfrei bis zu 12 Liter.
Für zusätzliche Mengen fallen sehr hohe Zölle und Steuern an (über 50 CHF pro Flasche).
Häufig gestellte Fragen
Werden Kopien von Zollformularen akzeptiert? Nein, original unterschriebene Zollformulare sind zwingend erforderlich; Kopien oder PDFs werden nicht akzeptiert.
Gibt es eine Frist für die Einfuhr meines Umzugsguts? Ja, die Einfuhr Ihres Umzugsguts muss innerhalb von 24 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel erfolgen.
Was gilt bei einer zweiten Sendung Umzugsgut? Zweite oder weitere Sendungen müssen bei der Haupteinfuhr angekündigt werden und müssen ebenfalls innerhalb von 24 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel erfolgen.
Muss ich meine Inventarliste übersetzen? Ja, Ihr Warenverzeichnis muss in eine der Amtssprachen übersetzt werden: Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch.
Kann die Zollbehörde zusätzliche Dokumente verlangen? Ja, die Zollbehörden dürfen bei der Importabfertigung weitere, nicht aufgeführte Dokumente anfordern (z. B. Arbeitsvertrag, Abmeldung am bisherigen Wohnsitz, Umzugskosten).
Wie hoch ist der MwSt.-Satz für neue Gegenstände? Die MwSt. beträgt 7,7 % auf alle neuen Gegenstände.
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