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Umzugsleitfaden
Visum & Aufenthalt auf Réunion
Die Visa- und Aufenthaltsbestimmungen für Réunion hängen stark von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Als Überseedepartement Frankreichs genießen EU-Bürger in der Regel Freizügigkeit und benötigen kein Visum, um auf der Insel zu leben und zu arbeiten. Sie müssen sich möglicherweise dennoch anmelden oder ein lokales Ausweisdokument beantragen.
Für Nicht-EU-Bürger ist das Verfahren aufwändiger und entspricht in der Regel den Anforderungen für das französische Festland. Häufige Wege zur Erlangung eines Langzeitvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind:
Arbeitsvisum: Wenn Sie eine Anstellung bei einem Unternehmen mit Sitz auf Réunion haben, leitet Ihr Arbeitgeber in der Regel das Verfahren für eine Arbeitserlaubnis ein, die Ihnen anschließend die Beantragung eines entsprechenden Visums ermöglicht.
Familienzusammenführungsvisum: Wenn Sie zu einem Ehepartner, Elternteil oder Kind ziehen, der sich rechtmäßig auf Réunion aufhält, können Sie für ein Familienzusammenführungsvisum infrage kommen.
Studentenvisum: Für Personen, die ein Studium an einer anerkannten Bildungseinrichtung auf der Insel planen.
Besucher-/Langzeitvisum (ohne Arbeitsrecht): Für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln, die sich ohne Erwerbstätigkeit auf der Insel aufhalten möchten.
Es ist unerlässlich, die aktuellsten Anforderungen bei dem zuständigen französischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Herkunftsland oder bei der örtlichen Präfektur nach der Ankunft zu prüfen. Anforderungen, erforderliche Dokumente und Bearbeitungszeiten können sich ändern. Konsultieren Sie daher stets offizielle Regierungsquellen rechtzeitig vor Ihrem geplanten Umzug.
Wohnen & Mieten auf Réunion
Die Suche nach einer geeigneten Unterkunft auf Réunion kann ein spannender Teil Ihres Umzugs sein. Der Markt bietet eine Vielzahl von Optionen – von Apartments in städtischen Zentren wie Saint-Denis und Saint-Pierre bis hin zu Häusern in eher Wohn- oder ländlichen Gebieten. Hier ein Überblick über den typischen Ablauf:
Wie Sie eine Unterkunft finden:
Online-Portale: Websites, die sich auf Immobilien in Frankreich und seinen Überseegebieten spezialisiert haben, sind eine wichtige Ressource. Auch die Websites lokaler Immobilienmakler sind sehr hilfreich.
Immobilienmakler: Die Beauftragung eines lokalen Immobilienmaklers kann besonders vorteilhaft sein, wenn Sie sich nicht auf der Insel befinden, um Besichtigungen selbst durchzuführen. Er kann Ihnen helfen, den lokalen Markt zu verstehen, Mietrecht zu klären und bei Verhandlungen zu unterstützen.
Mundpropaganda/Lokale Netzwerke: Vor Ort können lokale Kontakte manchmal zu privaten Mietangeboten führen, die anderswo nicht beworben werden.
Typischer Mietablauf:
Antrag: In der Regel müssen Sie einen umfassenden Antrag einreichen, der einen Identitätsnachweis, Einkommensnachweise (oft mit Nachweis einer stabilen Beschäftigung oder ausreichender Mittel) und manchmal einen Bürgen umfasst.
Mietvertrag (Contrat de Location): Nach Genehmigung wird ein detaillierter Mietvertrag von beiden Parteien unterzeichnet. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Klauseln verstehen, insbesondere zu Laufzeit, Miete und Pflichten.
Bestandsaufnahme (État des Lieux): Ein wichtiger Schritt ist die „état des lieux“ (Bestands- und Zustandsaufnahme), die zu Beginn und Ende des Mietverhältnisses durchgeführt wird. Dieses Dokument beschreibt den Zustand der Immobilie und ihres Inventars und schützt sowohl Mieter als auch Vermieter.
Kautionen: Eine Kaution (dépôt de garantie) ist üblich und beträgt in der Regel ein bis zwei Monatsmieten bei unmöblierten Objekten und bis zu zwei Monatsmieten bei möblierten Objekten. Sie wird vom Vermieter einbehalten und nach Auszug abzüglich eventueller Abzüge für übermäßige Abnutzung zurückerstattet.
Kurz- vs. Langzeitmiete: Viele Neuankömmlinge wählen bei der Ankunft zunächst Kurzzeitmieten (z. B. Airbnb, Gîtes oder möblierte Apartments), um Zeit für die Wohnungssuche zu haben und verschiedene Viertel kennenzulernen, bevor sie einen langfristigen Mietvertrag abschließen. Langzeitmietverträge gelten in der Regel für mindestens ein Jahr und sind oft verlängerbar.
Was beeinflusst die Kosten Ihres Umzugs
Die Gesamtkosten eines Umzugs nach Réunion werden von mehreren wichtigen Faktoren beeinflusst. Das Verständnis dieser Faktoren hilft Ihnen bei der Budgetplanung, auch wenn exakte Beträge stets aus einem individuellen Angebot hervorgehen:
Volumen und Gewicht Ihres Umzugsguts: Dies ist oft der wichtigste Kostenfaktor. Je mehr Gegenstände Sie versenden, desto höher sind die Kosten – ob per Seefracht oder Luftfracht.
Entfernung des Umzugs: Ein Umzug aus einem weit entfernten Herkunftsland ist naturgemäß teurer als aus einer näher gelegenen Region, da längere Transportzeiten und ein höherer logistischer Aufwand anfallen.
Saisonalität: Versandkosten können je nach Nachfrage schwanken. In Hochsaison (z. B. Sommermonate in vielen Ländern oder Jahresendfeiertage) können Preise steigen, da die Nachfrage nach Containern und Dienstleistungen zunimmt.
Zugänglichkeit am Herkunfts- und Zielort: Schwierige Zugänge (z. B. enge Straßen, kein Aufzug in einem oberen Stockwerk, lange Tragewege) können zusätzliche Arbeitskosten verursachen.
Versandart:
Seefracht: In der Regel die wirtschaftlichste Option für größere Volumen, jedoch mit längeren Transportzeiten.
Luftfracht: Schneller, aber deutlich teurer und in der Regel für dringende oder kleinere Sendungen reserviert.
Zusatzleistungen: Die Kosten steigen, wenn Sie zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, z. B.:
Komplettes Ein- und Auspacken.
Abbau und Wiederaufbau von Möbeln.
Lagerung am Herkunfts- oder Zielort.
Spezialtransporte für zerbrechliche, wertvolle oder sperrige Gegenstände.
Versicherung für Ihr Umzugsgut.
Für eine genaue, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schätzung empfehlen wir stets, ein kostenloses und unverbindliches Angebot bei einem professionellen Umzugsunternehmen einzuholen.
Timeline & Packing Tips
Eine gut organisierte Zeitleiste ist entscheidend für einen reibungslosen Umzug nach Réunion. Hier ist eine checklistenartige Anleitung, die in der Regel 4-8 Wochen vor Ihrem Umzug umfasst:
8 Wochen vor dem Umzug:
Ausmisten & Inventar: Beginnen Sie, Ihre Besitztümer durchzugehen. Entscheiden Sie, was Sie behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen möchten. Dies reduziert das Versandvolumen und die Kosten erheblich. Erstellen Sie ein detailliertes Inventar der Gegenstände, die Sie umziehen möchten.
Recherche & Angebote: Beginnen Sie mit der Recherche von Umzugsunternehmen und holen Sie Angebote für den Versand Ihrer Besitztümer ein.
Visum & Aufenthalt: Stellen Sie sicher, dass alle Anträge auf Visa und Aufenthaltstitel, falls noch nicht geschehen, eingereicht werden und Fortschritte machen.
Schule/Gesundheitsversorgung: Recherchieren Sie Schulen für Kinder und verstehen Sie das lokale Gesundheitssystem und die Versicherungsoptionen.
6 Wochen vor dem Umzug:
Umzugsdienstleistungen buchen: Treffen Sie Ihre endgültige Wahl des Umzugsunternehmens und buchen Sie Ihr Umzugsdatum.
Dokumente: Sammeln und organisieren Sie alle wichtigen Dokumente: Reisepässe, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, medizinische Unterlagen, Schulzeugnisse, Berufsqualifikationen, Kontoauszüge und Impfbescheinigungen für Haustiere. Erstellen Sie digitale Kopien und bewahren Sie die Originale sicher auf.
Vermieter benachrichtigen/Eigentum verkaufen: Kündigen Sie Ihrem aktuellen Vermieter oder beginnen Sie mit dem Verkaufsprozess Ihrer Immobilie.
4 Wochen vor dem Umzug:
Versorger & Dienste: Kontaktieren Sie Ihre Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Internet, Telefon), um die Abmeldung an Ihrer aktuellen Adresse und die Anmeldung in Ihrem neuen Zuhause auf Réunion zu arrangieren.
Nachsendung: Richten Sie die Nachsendung Ihrer Post an Ihre neue Adresse ein.
Medizinische & tierärztliche Vorbereitungen: Vereinbaren Sie notwendige medizinische Untersuchungen und besorgen Sie Rezepte. Stellen Sie bei Haustieren sicher, dass alle Impfungen und Papiere den französischen Einfuhrbestimmungen entsprechen.
Beginnen Sie mit dem Packen von Nicht-Notwendigem: Packen Sie Gegenstände, die Sie erst nach Ihrem Umzug benötigen (z. B. saisonale Kleidung, Bücher, Dekorationsgegenstände).
2 Wochen vor dem Umzug:
Reisepläne bestätigen: Buchen Sie endgültig Ihre Flüge und eine vorübergehende Unterkunft auf Réunion, falls erforderlich.
Notfalltasche packen: Bereiten Sie eine separate Tasche mit dem Nötigsten für Ihre ersten Tage auf der Insel vor (Toilettenartikel, Medikamente, wichtige Dokumente, Wechselkleidung).
Bank/Versicherung benachrichtigen: Informieren Sie Ihre Bank und Ihre Versicherungsanbieter über Ihren bevorstehenden Umzug.
Ausräumen: Beginnen Sie, Ihren Kühl- und Gefrierschrank zu leeren.
1 Woche vor dem Umzug:
Endgültiges Packen: Schließen Sie alle verbleibenden Packarbeiten ab. Beschriften Sie die Kartons deutlich mit Inhalt und Zielraum.
Mit Umzugsunternehmen bestätigen: Bestätigen Sie alle Details mit Ihrem Umzugsunternehmen.
Letzte Kontrollen: Führen Sie einen letzten Rundgang durch Ihr aktuelles Zuhause durch, um sicherzustellen, dass nichts zurückgelassen wird und alles für die Umzugshelfer bereit ist.
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Visum, Einwanderung & Dokumente
Ein Umzug in dieses Land ist oft mit Visa, Aufenthaltstiteln, Dokumentenübersetzung/-legalisierung und Zollformalitäten verbunden. Unsere geprüften Partner kümmern sich um den Umzug selbst; für Hilfe bei Visum oder Einwanderung senden Sie bitte die untenstehende Anfrage, und wir leiten Sie an die richtige Stelle weiter.
Umzug nach Réunion: Ihr wichtiger Zoll- und Einfuhrleitfaden
Ein Umzug nach Réunion kann ein aufregendes Abenteuer sein, und das Verständnis der Zoll- und Einfuhrverfahren für Ihre Habseligkeiten ist der Schlüssel zu einem reibungslosen Übergang. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die Anforderungen für die Einfuhr Ihrer persönlichen Gegenstände, Fahrzeuge und anderer Artikel in Ihr neues Zuhause zu meistern.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Ein detailliertes, bewertetes Inventar Ihrer gebrauchten Gegenstände, auf Französisch und in Euro, ist immer erforderlich.
Ein Nachweis des Wohnsitzes außerhalb von Réunion für mindestens ein Jahr ist in der Regel für Zollbefreiungen erforderlich.
Spezifische Gebühren basierend auf dem Bruttogewicht gelten für alle persönlichen Effekten und Fahrzeuge, die im Hafen von Réunion entladen werden.
Bestimmte Fahrzeuge, wie Lieferwagen und Nutzfahrzeuge, unterliegen in der Regel den Hafenabgaben (octroi de mer).
Je nach Ihrem Status (z. B. Militär, Beamter, Privatperson) gelten unterschiedliche Dokumentationsanforderungen.
Halten Sie stets einen Nachweis Ihres neuen Wohnsitzes in Réunion bereit, wie z. B. einen Mietvertrag oder eine Wohnungsbestätigung.
Wenn Sie als neuer Einwohner umziehen
Die Einfuhr Ihrer persönlichen Gegenstände nach Réunion als neuer Einwohner erfordert spezifische Dokumente, um einen reibungslosen Zollabfertigungsprozess zu gewährleisten. Dies gilt, ob Sie als Privatperson, Beamter oder Angehöriger des Militärs umziehen.
Was Sie benötigen
Informationsformular mit Ihren Ankunftskontaktdaten und dem Ankunftsdatum in Réunion.
Detailliertes, bewertetes, datiertes und unterschriebenes Inventar der gebrauchten Gegenstände, in Euro und Französisch, einschließlich Ihrer Zieladresse.
Bestätigung betreffend verbotener Artikel, datiert und unterschrieben.
Farbscan Ihres Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten), wenn Sie Europäer sind.
Ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Formular "Déclaration pour l’entrée à la Réunion".
Nachweis des Hauptwohnsitzes außerhalb von Réunion für mindestens ein Jahr (z. B. die letzten beiden Steuerbescheide).
Nachweis des Wohnsitzes in Réunion: Kopie des Mietvertrags, Wohnungsbestätigung eines Dritten (mit dessen Stromrechnung und Ausweis) oder eine Hotelbestätigung/-rechnung, die nicht älter als drei Monate ist.
Kopie Ihres Flugtickets.
Gut zu wissen
Für Militärpersonal: eine Kopie Ihres Versetzungsbefehls. Falls nicht verfügbar, ist vor dem Versand eine Wohnsitzwechselbescheinigung erforderlich.
Für Beamte und Firmenangestellte: ein Versetzungsbefehl oder eine Arbeitsbestätigung. Falls nicht verfügbar, ist vor dem Versand eine Wohnsitzwechselbescheinigung erforderlich.
Für Privatpersonen: eine Wohnsitzwechselbescheinigung oder ein Arbeitsvertrag, der die im Herkunftsland verbrachte Zeit angibt, eingereicht vor dem Versand.
Eine Gebühr basierend auf dem Bruttogewicht (in Euro pro Tonne) ist für alle persönlichen Effekten zu zahlen, die im Hafen von Réunion entladen werden. Diese RSM-Steuer beinhaltet Verwaltungsgebühren.
Das Inventar muss detailliert pro Gegenstand sein, da die Steuersätze je nach Artikelkategorie und Material variieren können.
Für nicht befreite Fälle, bei denen Hafenabgaben anfallen, wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr erhoben.
Einfuhr besonderer Gegenstände
Fahrzeuge
Die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Réunion unterliegt spezifischen Anforderungen, je nachdem, ob es sich um ein Neufahrzeug, ein Gebrauchtfahrzeug oder ein Oldtimer-/Veteranenfahrzeug handelt. Beachten Sie, dass für verschiedene Fahrzeugtypen unterschiedliche Regeln gelten.
Neufahrzeuge:
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
Letzter Steuerbescheid.
Ursprungszeugnis, wenn im Ausland gekauft.
Nachweis des Wohnsitzes in Réunion (Mietvertrag, Wohnungsbestätigung oder Hotelbestätigung/-rechnung, nicht älter als drei Monate).
Gebrauchtfahrzeuge:
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
Aktuellster Steuerbescheid.
Kopie der Fahrzeugzulassungsdokumente.
Gültige originale Bescheinigung über den administrativen Status (CSA).
Wohnsitzwechselbescheinigung, Versetzungsschreiben oder Arbeitsvertrag.
Nachweis des Wohnsitzes in Réunion (Mietvertrag, Wohnungsbestätigung oder Hotelbestätigung/-rechnung, nicht älter als drei Monate).
Beschreibendes Inventar des Autos oder Motorrads in Euro, auf Französisch, datiert und unterschrieben.
Nachweis des Hauptwohnsitzes außerhalb von Réunion für mindestens ein Jahr (z. B. die letzten beiden Einkommensteuerbescheide).
Kaufrechnung, wenn von einem Händler gekauft oder weniger als ein Jahr im Besitz.
Oldtimer oder Veteranenfahrzeuge:
Wenn Ihrem Fahrzeug eine Konformitätsbescheinigung fehlt, müssen Sie bei der FFVE eine Herstellungsbescheinigung beantragen, um eine Oldtimer-Zulassungsbescheinigung zu erhalten.
Die Einfuhrsteuern für Oldtimer sind deutlich auf 5,5 % reduziert.
Zugelassene Motorroller (49,9 cm³, gekauft nach dem 1. Juli 2004):
Beschreibendes Inventar des Rollers in Euro, auf Französisch, mit Angabe von Marke und Hubraum, datiert und unterschrieben.
Schlauchboote mit Außenbordmotor:
Beschreibendes Inventar auf Französisch.
Rechnung für das Boot und seinen Motor.
Für zugelassene Boote eine Kopie der offiziellen Dokumente ("carte de circulation").
Gut zu wissen
Nur Fahrzeuge, die im Zulassungsdokument als "VP" (privater Personenkraftwagen) oder "Caravane" eingestuft sind, sind bei einem Wohnsitzwechsel in der Regel von den Hafenabgaben (octroi de mer) befreit.
Lieferwagen, Pick-ups und Nutzfahrzeuge unterliegen in der Regel den Hafenabgaben.
Eine Gebühr basierend auf dem Bruttogewicht (in Euro pro Tonne) ist für alle entladenen Kraftfahrzeuge (einschließlich Motorräder) im Hafen von Réunion zu zahlen.
Bei Fahrzeugen, die sich im Leasing oder auf Kredit befinden, ist zusätzlich zu den anderen Dokumenten eine Exportgenehmigung der Kreditgesellschaft erforderlich.
Für nicht umziehende Kunden werden eine Wohnsitzwechselbescheinigung auf ihren Namen, eine Kopie des Personalausweises und eine Heirats-/PACS-Urkunde benötigt.
Für Fahrzeuge im vorübergehenden Transit (TT), WW oder von einem Autohändler exportierte Fahrzeuge sind spezifische Rechnungen, Exportgenehmigungen (T2L/COA/EX1) und vorläufige Zulassungsdokumente erforderlich.
Ein internationales "Carnet" wird für ausländische Fahrzeuge benötigt, falls zutreffend, zusammen mit einer Verkaufsbescheinigung.
Für jeden nicht befreiten Fall, bei dem Hafenabgaben anfallen, wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr erhoben.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die RSM-Steuer? Die RSM-Steuer ist eine Gebühr, die auf dem Bruttogewicht der im Hafen von Réunion entladenen Umzugsgüter und Fahrzeuge basiert, in Euro pro Tonne zahlbar ist und Verwaltungsgebühren umfasst.
Muss ich mein Inventar übersetzen lassen? Ja, Ihr detailliertes Inventar der gebrauchten Gegenstände muss in Französisch und Euro verfasst sein.
Sind alle Fahrzeuge von den Hafenabgaben befreit, wenn ich umziehe? Nein, nur Fahrzeuge, die im Fahrzeugschein als „VP“ (privates Personenfahrzeug) oder „Caravane“ eingestuft sind, sind in der Regel befreit. Transporter, Pick-ups und Nutzfahrzeuge unterliegen normalerweise den Hafenabgaben.
Was ist, wenn ich keinen Versetzungsbescheid für meinen Job habe? Wenn kein Versetzungsbescheid oder keine Arbeitsbescheinigung vorliegt, müssen Sie Ihrem Agenten vor dem Versand Ihrer Umzugsgüter eine Wohnsitzwechselbescheinigung vorlegen.
Welcher Wohnsitznachweis für Réunion wird akzeptiert? Akzeptierte Nachweise sind eine Kopie Ihres Mietvertrags, eine Unterkunftsbestätigung eines Dritten (zusammen mit dessen Stromrechnung und Ausweis) oder eine Hotelbestätigung/-rechnung, die nicht älter als drei Monate ist, wenn Sie vorübergehend in einem Hotel wohnen.
Gibt es ein spezielles Verfahren für Oldtimer? Ja, wenn Ihrem Oldtimer eine Konformitätsbescheinigung fehlt, müssen Sie eine Herstellungsbescheinigung der FFVE einholen, um einen Oldtimer-Fahrzeugschein zu erhalten. Dies ermöglicht zudem einen reduzierten Einfuhrsteuersatz von 5,5 %.
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