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Umzugsratgeber
Visum & Aufenthalt
Die Navigation durch das Visums- und Aufenthaltsverfahren für Polen hängt weitgehend von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ist das Verfahren relativ unkompliziert. Sie haben das Recht, ohne Visum in Polen zu leben und zu arbeiten, müssen Ihren Aufenthalt jedoch möglicherweise anmelden, wenn er drei Monate überschreitet. Dies beinhaltet in der Regel die Anmeldung Ihrer Adresse bei den örtlichen Behörden (Urząd Wojewódzki).
Für Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger ist fast immer ein Visum erforderlich, um nach Polen einzureisen und sich dort aufzuhalten. Die Art des Visums und die anschließende Aufenthaltserlaubnis hängen vom Zweck Ihres Umzugs ab. Übliche Wege sind:
Arbeitsvisum/-erlaubnis: Wenn Sie ein Stellenangebot haben, leitet Ihr Arbeitgeber in der Regel das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis ein, die es Ihnen dann ermöglicht, ein nationales D-Visum zu beantragen.
Familienzusammenführung: Wenn Sie zu einem Familienmitglied ziehen, das bereits legal in Polen lebt, können Sie möglicherweise ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Studienvisum: Die Einschreibung an einer polnischen Bildungseinrichtung erfordert ein Studentenvisum.
Vorläufige Aufenthaltserlaubnis: Nach der Einreise mit einem Langzeitvisum beantragen Sie in der Regel eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Karta Pobytu), um Ihren legalen Aufenthalt in Polen über die ursprüngliche Gültigkeitsdauer des Visums hinaus zu verlängern. Diese Erlaubnis wird für bestimmte Gründe (Arbeit, Studium, Familie usw.) ausgestellt und ist in der Regel ein bis drei Jahre gültig.
Es ist entscheidend, die aktuellsten Anforderungen bei offiziellen polnischen Regierungsquellen wie dem polnischen Außenministerium oder der nächsten polnischen Botschaft/dem nächsten Konsulat in Ihrem Heimatland zu überprüfen, da sich die Vorschriften ändern können.
Wohnungssuche & Miete
Eine geeignete Unterkunft in Polen zu finden, kann über verschiedene Wege erfolgen. Online-Portale sind die beliebteste Methode und bieten Angebote von privaten Eigentümern und Immobilienagenturen. Lokale Immobilienmakler können ebenfalls sehr hilfreich sein, besonders wenn Sie mit dem lokalen Markt nicht vertraut sind oder kein Polnisch sprechen. Sie können bei Besichtigungen, Verhandlungen und dem Verständnis von Verträgen helfen.
Der typische Mietprozess umfasst:
Besichtigung von Immobilien: Vereinbaren Sie Besichtigungen mehrerer Objekte, die Ihren Kriterien entsprechen.
Angebot und Verhandlung: Sobald Sie eine geeignete Wohnung gefunden haben, können Sie ein Angebot abgeben, und es kann zu Verhandlungen über die Miete oder die Bedingungen kommen.
Mietvertrag (Umowa Najmu): Ein schriftlicher Vertrag ist Standard. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Klauseln verstehen, insbesondere bezüglich Mieterhöhungen, Kündigungsfristen und Verantwortlichkeiten für Reparaturen. Wenn Sie kein Polnisch sprechen, sollten Sie den Vertrag von einer vertrauenswürdigen Person mit Polnischkenntnissen übersetzen oder prüfen lassen.
Kaution: Eine Sicherheitskaution (kaucja) ist fast immer erforderlich, in der Regel in Höhe von ein oder zwei Monatsmieten. Diese Kaution wird vom Vermieter einbehalten und bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern die Wohnung in gutem Zustand hinterlassen wird.
Übergabeprotokoll (Protokół Zdawczo-Odbiorczy): Vor dem Einzug sollte ein detailliertes Protokoll erstellt werden, das den Zustand der Wohnung und ihrer Einrichtung sowie die Zählerstände dokumentiert. Dies schützt sowohl Sie als auch den Vermieter.
Überlegen Sie, ob Sie bei Ihrer Ankunft eine vorübergehende Unterkunft benötigen (z. B. eine Kurzzeitmiete oder ein Hotel), während Sie nach einer langfristigen Lösung suchen. Möblierte Wohnungen sind üblich, aber unmöblierte Optionen sind ebenfalls verfügbar, insbesondere für längere Mietverhältnisse außerhalb der Stadtzentren.
Was die Kosten Ihres Umzugs beeinflusst
Die Gesamtkosten Ihres Umzugs nach Polen werden von mehreren Schlüsselfaktoren beeinflusst. Das Verständnis dieser Faktoren kann Ihnen bei einer effektiven Budgetplanung helfen:
Umzugsvolumen: Je mehr Gegenstände Sie umziehen, desto höher sind die Kosten. Dies wird normalerweise in Kubikmetern (m³) oder Gewicht gemessen. Das Ausmisten vor Ihrem Umzug kann diese Ausgaben erheblich reduzieren.
Entfernung: Die geografische Entfernung zwischen Ihrem aktuellen Standort und Ihrem neuen Zuhause in Polen ist ein Hauptkostentreiber. Längere Entfernungen bedeuten in der Regel höhere Transportkosten.
Saisonalität: Ein Umzug während der Hauptsaison (z. B. Sommermonate, Jahresende) kann aufgrund der höheren Nachfrage manchmal teurer sein. Umzüge außerhalb der Saison bieten möglicherweise bessere Tarife.
Zugänglichkeit: Die Leichtigkeit des Zugangs sowohl an Ihrem Abhol- als auch an Ihrem Zielort wirkt sich auf Arbeitsaufwand und Zeit aus. Faktoren wie enge Straßen, fehlende Parkmöglichkeiten, mehrere Treppenabsätze oder lange Wege zur Immobilie können die Kosten erhöhen.
Zusatzleistungen: Zusätzliche Dienstleistungen wie professionelles Ein- und Auspacken, Demontage/Montage von Möbeln, Einlagerungslösungen oder spezielle Handhabung von zerbrechlichen/wertvollen Gegenständen erhöhen die Gesamtkosten. Eine Versicherung für Ihre Habseligkeiten ist ebenfalls eine wichtige Überlegung.
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Zeitplan & Packtipps
Ein gut organisierter Zeitplan ist entscheidend für einen reibungslosen Umzug. Hier ist eine allgemeine Checkliste für 4-8 Wochen vor dem Umzug:
8 Wochen vorher:
Beginnen Sie mit dem Ausmisten: Entscheiden Sie, was Sie behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen möchten.
Informieren Sie sich über Visum-/Aufenthaltsbestimmungen und beginnen Sie ggf. mit den Anträgen.
Holen Sie Angebote von Umzugsunternehmen ein.
Erstellen Sie ein Inventar der Gegenstände, die umziehen sollen.
6 Wochen vorher:
Bestätigen Sie Ihr Umzugsdatum und buchen Sie Ihre Umzugsdienstleistungen.
Beginnen Sie mit dem Sammeln wichtiger Dokumente: Reisepässe, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, medizinische Unterlagen, Schulzeugnisse, Arbeitsverträge, Versicherungspolicen. Bewahren Sie diese in einer separaten, leicht zugänglichen "Notfall"-Tasche auf.
Informieren Sie Schulen/Universitäten, Ärzte und Zahnärzte über Ihren Umzug.
4 Wochen vorher:
Beginnen Sie mit dem Packen von nicht lebensnotwendigen Gegenständen. Beschriften Sie Kartons deutlich mit Inhalt und Zielraum.
Vereinbaren Sie die Abmeldung der Versorgungsanschlüsse (Strom, Gas, Internet, Wasser) in Ihrem derzeitigen Zuhause.
Vereinbaren Sie die Anmeldung der Versorgungsanschlüsse in Ihrem neuen Zuhause in Polen.
Leiten Sie Ihre Post an eine temporäre oder neue Adresse weiter.
Informieren Sie Ihre Bank und andere Finanzinstitute über Ihren Umzug.
2 Wochen vorher:
Bestätigen Sie Ihre Reisevorbereitungen nach Polen.
Packen Sie eine "Erste-Nacht"-Kiste mit wichtigen Dingen wie Toilettenartikeln, Medikamenten, einem Kleiderwechsel und grundlegenden Küchenutensilien.
Tauen Sie Ihren Kühl-/Gefrierschrank ab und reinigen Sie ihn.
Vereinbaren Sie eine professionelle Reinigung Ihrer alten Wohnung, falls dies Ihr Mietvertrag vorsieht.
1 Woche vorher:
Bestätigen Sie die letzten Details mit Ihrem Umzugsunternehmen.
Stellen Sie sicher, dass sich alle wichtigen Dokumente in Ihrem Handgepäck befinden.
Leeren Sie die Mülleimer und führen Sie die letzte Reinigung durch.
Verwenden Sie beim Packen stabile Kartons, wickeln Sie zerbrechliche Gegenstände sorgfältig ein und verteilen Sie das Gewicht gleichmäßig. Beschriften Sie die Kartons deutlich mit ihrem Inhalt und dem Raum, zu dem sie in Ihrem neuen polnischen Zuhause gehören. Das wird das Auspacken viel einfacher machen.
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Visum, Einwanderung & Dokumente
Ein Umzug in dieses Land ist oft mit Visa, Aufenthaltstiteln, Dokumentenübersetzung/-legalisierung und Zollpapieren verbunden. Unsere geprüften Partner kümmern sich um den Umzug selbst; für Hilfe bei Visa oder Einwanderung senden Sie bitte die untenstehende Anfrage, und wir weisen Ihnen den richtigen Weg.
Umzug nach Polen: Ihr wichtiger Leitfaden zu Zoll & Einfuhr
Ein Umzug nach Polen erfordert die Beachtung der Zollvorschriften, um einen reibungslosen Übergang für Ihre persönlichen Gegenstände zu gewährleisten. Dieser Leitfaden gibt einen klaren Überblick über das, was Sie wissen müssen, unabhängig davon, ob Sie ein neuer Einwohner, ein zurückkehrender Bürger sind oder besondere Umstände vorliegen.
Wichtige Punkte
Die meisten persönlichen und Haushaltsgegenstände können zoll-/steuerfrei eingeführt werden, wenn sie gebraucht sind und dem persönlichen Gebrauch dienen.
In der Regel müssen Sie nachweisen, dass Sie vor Ihrem Umzug mindestens 14 zusammenhängende Monate außerhalb der EU gelebt haben.
Ein detailliertes, beschreibendes Inventar auf Polnisch, von Ihnen unterschrieben, ist immer erforderlich.
Für Nicht-EU-Bürger sind Arbeitserlaubnisse und entsprechende Visa entscheidend.
Fahrzeuge müssen vor dem Umzug mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz gewesen und von Ihnen genutzt worden sein.
Bestätigen Sie die spezifischen Anforderungen immer mit Ihrem Zielagenten in Polen.
Wenn Sie als neuer Einwohner umziehen (ausländische Staatsangehörige)
Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger für mehr als drei Monate nach Polen ziehen, benötigen Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum (für Nicht-EU-Bürger). Ihr Umzugsgut und Ihre persönlichen Gegenstände, einschließlich Fahrzeuge, können normalerweise zoll- und steuerfrei eingeführt werden, sofern sie gebraucht sind und sich für einen bestimmten Zeitraum in Ihrem Besitz befunden haben.
Was Sie benötigen
Kopie der Arbeitserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger).
Arbeitsvisum eines polnischen Konsulats (für Nicht-EU-Bürger).
Beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit persönlichen Daten und Foto).
Kopie Ihres Flugtickets, das Ihre Ankunft in Polen bestätigt.
Dokumente, die belegen, dass Sie länger als ein Jahr (mindestens 14 zusammenhängende Monate vor dem Umzug) außerhalb der Europäischen Gemeinschaft gelebt haben. Dazu gehören:
Originalbrief Ihres Heimat-/Herkunftsunternehmens, der Ihren Arbeitszeitraum bestätigt, unterschrieben und gestempelt von einer bevollmächtigten Person oder der Personalabteilung.
Kopien von Rechnungen, die in Ihrem Herkunftsland bezahlt wurden (z. B. Miete, Steuern, Versicherung, Strom, medizinische Behandlung), die einen Zeitraum von 14 zusammenhängenden Monaten abdecken.
Kontoauszüge des letzten Jahres, aus denen gezahlte Steuern und monatliche Krankenversicherungsbeiträge hervorgehen.
Vorläufige Aufenthaltserlaubnis in Polen (für Nicht-EU-Bürger), falls kein Arbeitsvisum ausgestellt wurde, oder eine Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger.
Adressregistrierung in Polen und PESEL-Referenzen (Original und Kopie), plus eine Kopie des Mietvertrags für die Wohnung.
Dokumente, die Ihre Absicht bestätigen, in Polen zu bleiben (z. B. Vertrag mit einem lokalen Anbieter, Nachweis der Schuleinschreibung Ihrer Kinder).
Detailliertes, bewertetes Inventar, erstellt auf Polnisch, von Ihnen unterschrieben (muss vollständig beschreibend sein, "Vom Eigentümer gepackt" ist nicht erlaubt). Zwei Originale sind erforderlich.
Unterschriebene Vollmacht für eine Zollagentur, um in Ihrem Namen zu handeln (Original, Notarisierung kann erforderlich sein).
Von Ihnen unterschriebenes Zollantragsformular (Original).
Gut zu wissen
Umzugsgut und persönliche Gegenstände müssen gebraucht sein, um für die Zoll-/Steuerbefreiung in Frage zu kommen.
Fahrzeuge müssen vor der Abreise mindestens 6 Monate auf Ihren Namen zugelassen und von Ihnen genutzt worden sein.
Die Waren müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Enddatum Ihres Auslandsaufenthalts nach Polen eingeführt werden.
Ausländische Staatsangehörige, die länger als 1 Jahr bleiben möchten, können in Polen eine vorläufige Aufenthaltskarte beantragen, die 3 Jahre gültig und auf bis zu 10 Jahre verlängerbar ist.
Zurückkehrende polnische Staatsangehörige
Wenn Sie als polnischer Staatsangehöriger nach einem vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt im Ausland nach Polen zurückkehren, sind die Anforderungen denen für ausländische Staatsangehörige sehr ähnlich, insbesondere hinsichtlich des Nachweises Ihrer Zeit außerhalb der EU.
Was Sie benötigen
Dokumente, die belegen, dass Sie länger als ein Jahr (mindestens 14 zusammenhängende Monate vor dem Umzug) außerhalb der Europäischen Gemeinschaft gelebt haben, einschließlich:
Original-Schreiben Ihres Heimat-/Herkunftsunternehmens, das Ihren Arbeitszeitraum bestätigt, unterschrieben und gestempelt von einer autorisierten Person oder der Personalabteilung.
Kopien von Rechnungen, die in Ihrem Herkunftsland bezahlt wurden (z. B. Miete, Steuern, Versicherung, Strom, medizinische Behandlungen), die einen Zeitraum von 14 zusammenhängenden Monaten abdecken.
Kontoauszüge des letzten Jahres, aus denen gezahlte Steuern und monatliche Krankenversicherungsbeiträge hervorgehen.
Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit persönlichen Daten, Lichtbildseite und Seiten mit ausländischen Visa).
Kopie Ihres polnischen Personalausweises.
Original der polnischen Hauptwohnsitz-Meldung.
Dokumente, die Ihre Absicht bestätigen, in Polen zu bleiben (z. B. Vertrag mit einem lokalen Anbieter, Nachweis der Schuleinschreibung Ihrer Kinder).
Detailliertes, bewertetes Inventar auf Polnisch, von Ihnen unterschrieben (muss vollständig beschreibend sein, "Vom Eigentümer gepackt" ist nicht erlaubt). Unterschriebenes Original erforderlich.
Unterschriebene Vollmacht für eine Zollagentur, in Ihrem Namen zu handeln (Original, notarielle Beglaubigung ist obligatorisch).
Von Ihnen unterschriebenes Zollantragsformular (Original).
Wissenswertes
Wie bei ausländischen Staatsangehörigen müssen Haushaltsgegenstände und persönliche Effekten gebraucht sein und Fahrzeuge müssen vor Ihrer Rückkehr mindestens 6 Monate im eigenen Besitz und in Gebrauch gewesen sein.
Die Waren müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Enddatum Ihres Auslandsaufenthalts nach Polen eingeführt werden.
Personen, die zum Studium, zur Forschung oder für ähnliche berufliche Rollen nach Polen ziehen, haben spezifische Anforderungen.
Was Sie benötigen
Geeignete Bescheinigung Ihres Status von einer polnischen Universität, medizinischen Klinik, Kirche usw.
Entsprechendes Visum eines polnischen Konsulats (für Nicht-EU-Bürger).
Beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit persönlichen Daten und Lichtbildseite).
Detailliertes, bewertetes Inventar, von Ihnen unterschrieben (muss vollständig beschreibend sein). Zwei Originale erforderlich.
Unterschriebene Vollmacht für eine Zollagentur, in Ihrem Namen zu handeln (Original, notarielle Beglaubigung kann erforderlich sein).
Von Ihnen unterschriebenes Zollantragsformular (Original).
Original der polnischen Adressenmeldung.
Wissenswertes
Für diese spezifischen Rollen ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Diplomatische Umzüge
Für diplomatisches Personal, das nach Polen umzieht, gelten besondere Regeln.
Was Sie benötigen
Entsprechende Bescheinigung des polnischen Außenministeriums.
Inventarliste auf Polnisch, gestempelt vom Diplomatischen Protokoll.
Unterschriebene Vollmacht für eine Zollagentur, gestempelt von der Botschaft/Diplomatischen Vertretung.
Fotokopie des Reisepasses, gestempelt von der Botschaft/Diplomatischen Vertretung.
Wissenswertes
Die Einfuhr ist auf Gegenseitigkeitsbasis zoll- und steuerfrei.
Gegenstände (einschließlich Alkohol) dürfen drei Jahre ab dem Datum der Einfuhr nicht verkauft werden.
Es wird dringend empfohlen, vor dem Versand Ihre Botschaft zu konsultieren.
Journalisten
Journalisten, die von der polnischen Regierung ordnungsgemäß akkreditiert sind, profitieren ebenfalls von spezifischen Einfuhrbedingungen.
Was Sie benötigen
Entsprechende Bescheinigung des polnischen Außenministeriums, Abteilung Presse und Information.
Beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit persönlichen Daten und Lichtbildseite).
Detailliertes, bewertetes Inventar, von Ihnen unterschrieben (muss vollständig beschreibend sein). Zwei Originale erforderlich.
Unterschriebene Vollmacht für eine Zollagentur, in Ihrem Namen zu handeln (Original, notarielle Beglaubigung kann erforderlich sein).
Von Ihnen unterschriebenes Zollantragsformular (Original).
Fotokopie des Akkreditierungsausweises, ausgestellt vom polnischen Außenministerium.
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in Polen (für Nicht-EU-Bürger) oder eine Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger.
Adressenmeldung in Polen und PESEL-Referenzen (Originale), plus eine Kopie des Mietvertrags für die Wohnung.
Wissenswertes
Die Einfuhr ist auf Gegenseitigkeitsbasis zoll- und steuerfrei.
Gegenstände dürfen drei Jahre ab dem Datum der Einfuhr nicht verkauft werden.
Wenn Polen mit Ihrem Land keine Gegenseitigkeit hat, kann für die vorübergehende Einfuhr eine Sicherheitsleistung für Zölle/Steuern erforderlich sein.
Konsultieren Sie vor dem Versand Ihre Botschaft.
Geerbte Gegenstände
Wenn Sie Waren erben und nach Polen einführen, sind spezifische Dokumente erforderlich, um Ihr Erbrecht nachzuweisen.
Was Sie benötigen
Original des Testaments, das das Erbrecht bestätigt, mit einer beglaubigten Übersetzung ins Polnische.
Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers, mit einer beglaubigten Übersetzung ins Polnische.
Dokumente des/der Begünstigten:
Beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit persönlichen Daten und Lichtbildseite).
Beglaubigte Kopie Ihres polnischen Personalausweises (für polnische Staatsangehörige).
Kopie der polnischen Hauptwohnsitz-Meldung.
Detailliertes, bewertetes Inventar, unterschrieben vom Begünstigten.
Unterschriebene Vollmacht für eine Zollagentur, in Ihrem Namen zu handeln (notarielle Beglaubigung erforderlich).
Wissenswertes
Geerbte Waren können von direkten Erben zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Besondere Gegenstände mitbringen
Fahrzeuge
Fahrzeuge (Autos, Motorräder usw.) können als Teil Ihres Umzugsguts zoll- und steuerfrei eingeführt werden, wenn Sie nachweisen können, dass sie vor Ihrer Abreise nach Polen mindestens 6 Monate lang auf Ihren Namen zugelassen und von Ihnen genutzt wurden.
Eingeschränkte & verbotene Gegenstände
Obwohl in der Quelle nicht explizit aufgeführt, ist es üblich, dass bestimmte Gegenstände eingeschränkt oder verboten sind. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Ziellogistiker bezüglich Schusswaffen, bestimmter Medikamente, Produkten aus gefährdeten Arten und anderen kontrollierten Gütern.
Alkohol & Tabak
Bei diplomatischen Umzügen darf Alkohol drei Jahre ab dem Datum der Einfuhr nicht verkauft werden. Für andere Kategorien gelten in der Regel die üblichen persönlichen Freimengen für Alkohol und Tabak, aber Mengen, die diese überschreiten, können zoll- und steuerpflichtig sein.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei der Zollabfertigung persönlich anwesend sein? Obwohl es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen, damit eine Zollagentur in Ihrem Namen handeln kann. Das bedeutet, dass Ihre persönliche Anwesenheit nicht immer zwingend erforderlich ist, Ihr Agent Sie jedoch vertritt.
Was passiert, wenn mein Inventar nicht detailliert genug ist? Der Zoll verlangt ein vollständig beschreibendes, bewertetes Inventar auf Polnisch. „Vom Eigentümer gepackte“ Inventare sind nicht akzeptabel und führen wahrscheinlich zu Verzögerungen oder Problemen.
Wie lange habe ich Zeit, meine Waren nach dem Umzug nach Polen einzuführen? Im Allgemeinen müssen Ihre Waren innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Beendigung Ihres Wohnsitzes im Ausland nach Polen eingeführt werden.
Was ist, wenn ich kein EU-Bürger bin und meine Arbeitserlaubnis noch nicht ausgestellt wurde? In solchen Fällen benötigen Sie möglicherweise eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in Polen.
Gibt es besondere Anforderungen für den Nachweis meines vorherigen Wohnsitzes im Ausland? Ja, der polnische Zoll verlangt in der Regel drei Arten von Bestätigungen: ein Original-Schreiben Ihres Arbeitgebers im Ausland, Kopien von Rechnungen, die über 14 zusammenhängende Monate bezahlt wurden, sowie Kontoauszüge des letzten Jahres, die Steuer- und Krankenversicherungszahlungen belegen.
Kann ich meine importierten Waren nach der Ankunft verkaufen? Bei Umzügen von Diplomaten und Journalisten dürfen Gegenstände drei Jahre ab dem Datum der Einfuhr nicht verkauft werden. Bei anderen Kategorien sind zollfrei eingeführte persönliche Gegenstände grundsätzlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt, und ein Verkauf kurz nach der Einfuhr kann zur Erhebung von Zöllen führen.
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