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Umzugsleitfaden
Visum & Aufenthalt
Die Navigation durch das französische Visum- und Aufenthaltserlaubnissystem ist ein entscheidender erster Schritt, und die Anforderungen hängen stark von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, haben Sie in der Regel das Recht, ohne Visum in Frankreich zu leben und zu arbeiten. Sie müssen sich möglicherweise nach einer bestimmten Frist anmelden, aber der Prozess ist deutlich einfacher.
Für Nicht-EU-Bürger ist die Beantragung des entsprechenden Visums vor der Einreise nach Frankreich fast immer zwingend erforderlich. Häufige Wege sind:
Arbeitsvisa: Für Personen, die eine Anstellung bei einem französischen Unternehmen gefunden haben. Die Art des Visums hängt von der Art und Dauer der Tätigkeit ab.
Familienzusammenführungsvisa: Für Ehepartner, Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Familienangehörige, die zu einem rechtmäßigen Residenten in Frankreich ziehen.
Studentenvisa: Für Personen, die an einer anerkannten französischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.
Besucher-/Langzeitvisa (Visa Long Séjour valant titre de séjour - VLS-TS): Für Personen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Frankreich ohne Erwerbstätigkeit zu leben, oft für den Ruhestand oder ein unabhängiges Leben.
Nach der Einreise mit einem VLS-TS müssen Sie dieses in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist validieren oder eine Aufenthaltserlaubnis (titre de séjour) beantragen. Der Prozess umfasst die Einreichung von Unterlagen bei der örtlichen Präfektur oder dem OFII (Französisches Amt für Einwanderung und Integration). Es ist wichtig, die aktuellsten Anforderungen und Verfahren direkt auf den offiziellen französischen Regierungswebsites oder bei Ihrem örtlichen französischen Konsulat bzw. Ihrer Botschaft zu prüfen, da sich die Regeln ändern können.
Wohnen & Mieten
Die Suche nach geeignetem Wohnraum in Frankreich kann besonders in Großstädten wettbewerbsintensiv sein. Der Mietmarkt funktioniert anders als in manchen anderen Ländern, daher ist das Verständnis des Prozesses entscheidend.
So finden Sie Wohnraum:
Online-Portale: Websites sind die gängigste Suchmethode und listen Immobilien von Immobilienagenturen (agences immobilières) und privaten Vermietern (particuliers).
Immobilienagenturen: Obwohl sie Gebühren erheben (oft eine Monatsmiete plus Steuern, geteilt zwischen Vermieter und Mieter), können Agenturen eine breitere Auswahl bieten und Sie durch den Prozess begleiten.
Mundpropaganda/Soziale Medien: Besonders für temporäre oder gemeinschaftliche Unterkünfte können lokale Expat-Gruppen hilfreich sein。
Typischer Mietprozess:
Bewerbungsakte (Dossier de Location): Sie müssen eine umfassende Akte mit Identitätsnachweis, Einkommensnachweisen (Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen) und oft einem Bürgen (garant) zusammenstellen, der sich verpflichtet, die Miete zu zahlen, falls Sie ausfallen. Für Nicht-Residenten kann der Nachweis ausreichender Mittel oder die Nutzung eines Dienstes wie GarantMe hilfreich sein.
Besichtigung & Angebot: Sobald Sie eine Immobilie gefunden haben, besichtigen Sie diese und reichen bei Interesse Ihre Bewerbungsakte ein.
Mietvertrag (Contrat de Location/Bail): Wird Ihre Bewerbung angenommen, unterzeichnen Sie einen Mietvertrag, in der Regel für ein Jahr (meublé - möbliert) oder drei Jahre (non-meublé - unmöbliert), mit einer Kündigungsfrist.
Bestandsaufnahme (État des Lieux): Eine detaillierte Bestandsaufnahme des Zustands der Immobilie wird bei Ein- und Auszug durchgeführt. Dies ist entscheidend für die Rückgabe der Kaution.
Kautionen: Eine Sicherheitskaution (dépôt de garantie) ist üblich, in der Regel eine Monatsmiete für unmöblierte und bis zu zwei Monatsmieten für möblierte Objekte. Diese wird vom Vermieter einbehalten und nach dem Auszug abzüglich eventueller Abzüge für Schäden über die normale Abnutzung hinaus zurückerstattet.
Temporär vs. Langfristig: Erwägen Sie für die ersten Wochen eine temporäre Unterkunft (z. B. Airbnb, Kurzzeitmieten, Aparthotels), um Zeit für persönliche Besichtigungen und den Abschluss Ihrer langfristigen Miete zu haben.
Was beeinflusst die Kosten Ihres Umzugs
Die Gesamtkosten eines Umzugs nach Frankreich werden von mehreren Schlüsselfaktoren beeinflusst. Das Verständnis dieser Faktoren hilft Ihnen bei der effektiven Budgetierung, obwohl die genauen Preise immer durch ein individuelles Angebot bestimmt werden.
Volumen und Gewicht der Güter: Dies ist der Hauptkostentreiber. Mehr Gegenstände bedeuten mehr Verpackungsmaterial, größere Container und höhere Versandkosten. Ein gründliches Ausmisten vor dem Umzug kann die Kosten senken.
Entfernung des Umzugs: Je weiter Sie umziehen, desto höher sind die Transportkosten. Interkontinentale Umzüge sind naturgemäß teurer als kürzere Strecken innerhalb Europas.
Transportart: Optionen umfassen Seefracht (wirtschaftlichste für große Volumen, aber langsamer), Luftfracht (schnellste, aber teuerste) oder Straßentransport (üblich für Umzüge innerhalb Europas). Eine Kombination kann genutzt werden.
Saisonalität: Umzüge in der Hochsaison (z. B. Sommermonate, Jahresende) können manchmal höhere Kosten verursachen, da die Nachfrage steigt. Umzüge in der Nebensaison bieten oft günstigere Preise.
Zugänglichkeit am Herkunfts- und Zielort: Schwierige Zugänge (z. B. enge Straßen, kein Aufzug, hohe Stockwerke, lange Tragewege) können zusätzliche Arbeitskräfte und Spezialausrüstung erfordern und die Kosten erhöhen.
Zusatzleistungen: Die Wahl von Dienstleistungen wie professionellem Ein- und Auspacken, Demontage und Montage von Möbeln, Lagerlösungen oder spezieller Handhabung empfindlicher Gegenstände (z. B. Klaviere, Kunst) erhöht die Gesamtkosten. Eine Versicherung für Ihre Habseligkeiten ist ebenfalls wichtig.
Für eine genaue, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schätzung fordern Sie stets ein kostenloses, unverbindliches Angebot an.
Zeitplan & Packtipps
Ein gut organisierter Zeitplan und eine kluge Packstrategie können den Stress bei Ihrem Umzug nach Frankreich erheblich reduzieren. Hier ist ein Leitfaden im Checklisten-Stil:
4-8 Wochen vor dem Umzug:
Ausmisten & Verkleinern: Gehen Sie all Ihre Habseligkeiten durch. Verkaufen, spenden oder entsorgen Sie Dinge, die Sie nicht benötigen oder in Frankreich nicht nutzen werden. Dies reduziert Volumen und Kosten.
Recherche & Planung: Schließen Sie Anträge auf Visa/Aufenthaltstitel ab. Recherchieren Sie Schulen, Gesundheitswesen und Banken in Frankreich.
Angebote einholen: Kontaktieren Sie Umzugsunternehmen für detaillierte Angebote basierend auf Ihrem Inventar.
Wichtige Dokumente sammeln: Erstellen Sie einen dedizierten Ordner für Pässe, Visa, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Krankenakten, akademische Zeugnisse, Finanznachweise und Mietverträge. Bewahren Sie diese bei sich auf, nicht in verpackten Kartons.
Versorger & Services benachrichtigen: Informieren Sie Ihre aktuellen Versorger (Strom, Gas, Wasser, Internet) über Ihr Auszugsdatum. Kündigen oder übertragen Sie Abonnements (Fitnessstudio, Zeitschriften, Streaming-Dienste).
2-4 Wochen vor dem Umzug:
Nicht essentielle Dinge packen: Beginnen Sie mit dem Packen von Dingen, die Sie erst nach dem Umzug benötigen, wie Bücher, saisonale Kleidung und Dekorationsgegenstände. Beschriften Sie Kartons klar mit Inhalt und Zielzimmer.
Nachsendeantrag einrichten: Richten Sie die Postweiterleitung an Ihre neue französische Adresse oder eine vertrauenswürdige Kontaktperson ein.
Flüge/Reisen buchen: Bestätigen Sie Ihre Reisevorkehrungen nach Frankreich.
Umzugsservices bestätigen: Finalisieren Sie die Arrangements mit Ihrem gewählten Umzugsunternehmen.
Gesundheitschecks: Lassen Sie vor Ihrer Abreise notwendige ärztliche oder zahnärztliche Untersuchungen durchführen. Holen Sie Kopien Ihrer Rezepte ein.
1 Woche vor dem Umzug:
Notfallkoffer packen: Bereiten Sie einen Tasche mit Dingen vor, die Sie sofort bei Ihrer Ankunft in Frankreich benötigen (Toilettenartikel, Kleidung zum Wechseln, Medikamente, wichtige Dokumente, Ladegeräte, Snacks).
Kühlschrank/Gefrierschrank leeren: Planen Sie Mahlzeiten, um verderbliche Lebensmittel aufzubrauchen.
Utility-Abbestellung bestätigen: Überprüfen Sie doppelt, dass alle Versorgungen am Auszugstag abgestellt werden.
Derzeitige Wohnung reinigen: Falls von Ihrem Mietvertrag gefordert.
Packtipps:
Qualitätsmaterialien verwenden: Investieren Sie in stabile Kartons, Luftpolsterfolie, Packpapier und starkes Klebeband.
Klar beschriften: Beschriften Sie jeden Karton mit dem Inhalt, dem Zimmer, in das er in Ihrem neuen Zuhause gehört, und „ZERBRECHLICH“, falls zutreffend. Das Nummerieren der Kartons kann beim Inventar helfen.
Kartons nicht überladen: Schwere Gegenstände wie Bücher sollten in kleinere Kartons gepackt werden. Verteilen Sie das Gewicht gleichmäßig.
Wertsachen schützen: Erwägen Sie eine professionelle Verpackung für zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände oder packen Sie diese selbst mit besonderer Sorgfalt.
Fotos machen: Fotografieren Sie Elektronikgeräte vor dem Abstecken und Möbel vor dem Demontieren, um den Wiederaufbau zu erleichtern.
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Visa, Einwanderung & Dokumente
Der Umzug in dieses Land beinhaltet oft Visa, Aufenthaltstitel, Dokumentenübersetzung/Legalisierung und Zollpapierarbeit. Unsere verifizierten Partner kümmern sich um den eigentlichen Umzug; für Hilfe bei Visa oder Einwanderung senden Sie die untenstehende Anfrage und wir weisen Ihnen den richtigen Weg.
Umzug nach Frankreich: Ihr wichtiger Zoll- und Einfuhrleitfaden
Ein Umzug nach Frankreich kann ein aufregendes Abenteuer sein! Dieser Leitfaden bietet einen klaren Überblick über die Zoll- und Einfuhrverfahren für Ihre persönlichen Gegenstände und sorgt für einen reibungsloseren Übergang.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Die meisten persönlichen Effekten für Neubürger können unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden.
Waren müssen in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel eingeführt werden.
Fahrzeuge können ebenfalls zollfrei eingeführt werden, wenn sie die Nutzungs- und Eigentumskriterien erfüllen.
Detaillierte, bewertete Inventarlisten auf Französisch sind immer erforderlich.
Bestimmte Gegenstände wie Alkohol, Tabak und bestimmte Medikamente unterliegen Beschränkungen oder Abgaben.
Überprüfen Sie vor Ihrem Umzugstermin stets die aktuellsten Anforderungen.
Wenn Sie als Neubürger umziehen (von außerhalb der EU)
Die Einfuhr Ihrer Haushaltsgegenstände und persönlichen Effekten nach Frankreich als Neubürger kann zollfrei erfolgen, sofern Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Ihre Habseligkeiten müssen für Ihren Hauptwohnsitz bestimmt sein, und Sie müssen mindestens ein Jahr lang außerhalb der EU gewohnt haben. Die Gegenstände, einschließlich Fahrzeuge, müssen von Ihnen vor der Einfuhr mindestens sechs Monate lang genutzt worden sein.
Was Sie benötigen
Kopie des Reisepasses.
Detaillierte Inventarliste auf Französisch, bewertet in EUR, datiert und unterschrieben (ggf. getrennte Listen für See- und Luftfracht).
Nichtveräußerungserklärung.
Wohnsitzwechselbescheinigung des französischen Konsulats mit Angabe Ihres Ankunfts- und Abreisedatums. Dieses Dokument ist speziell für französische Staatsbürger, die nach Frankreich zurückkehren, und sollte bestätigen, dass Sie sich mindestens 12 Monate im Ausland aufgehalten haben, um für die Zollbefreiung in Frage zu kommen.
Versetzungs- oder Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers auf Briefkopf mit Angabe der Beschäftigungsdaten im Herkunftsland und des Versetzungsdatums (innerhalb der letzten 12 Monate).
Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich (z. B. Strom- oder Telefonrechnungen, Mietvertrag), datiert innerhalb von drei Monaten nach Ankunft Ihrer Sendung.
Anmeldung zur Zollbefreiung für persönliche Effekten von außerhalb der EU (Cerfa Nr. 10070*03), datiert und unterschrieben.
Wissenswertes
Waren müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel eingeführt werden.
Wenn Ihre Waren in mehreren Teilsendungen eintreffen, müssen alle Gegenstände im ersten, dem Zoll vorgelegten Inventar aufgeführt sein.
Ihre eingeführten Waren müssen mindestens 12 Monate ab dem Datum der Einfuhr in Ihrem Besitz bleiben.
Persönliche Gegenstände können innerhalb der Europäischen Gemeinschaft frei verkehren, aber einige sensible Artikel unterliegen aufgrund von Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und Kulturaspekten spezifischen Vorschriften.
Wenn für Umzüge von außerhalb der EU Dokumente fehlen und Sie Ihre Haushaltsgegenstände sofort benötigen, können Sie sich beim Zollamt nach verfügbaren Optionen erkundigen.
Sie können eine andere Person bevollmächtigen, die Zollformalitäten in Ihrem Namen zu erledigen.
Zollgebühren sind in bar oder mit bestätigten Bank- oder Postschecks zu entrichten.
Auf Anfrage kann der Zoll eine "carte de libre circulation" für Gegenstände wie Kameras oder Radios ausstellen, die deren Status für einen Zeitraum von 10 Jahren bescheinigt.
Wenn Sie einen Zweitwohnsitz einrichten (von außerhalb der EU)
Die Einfuhr von persönlichen Effekten oder Möbeln für einen Zweitwohnsitz in Frankreich unterliegt Zöllen und Steuern.
Was Sie benötigen
Genehmigungsbescheinigung der regionalen Zolldirektion des Gebiets des Zweitwohnsitzes (in dreifacher Ausfertigung zu beantragen).
Detailliertes Inventar auf Französisch, bewertet in EUR, datiert und unterschrieben.
Nachweis über Eigentum oder Miete in Frankreich.
Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland.
Transport- und Versicherungspolice für das Umzugsgut.
Kopie des Reisepasses.
Wissenswertes
In der Regel fallen etwa 10% Zoll und 20% Mehrwertsteuer an, berechnet auf der Grundlage der Transportkosten zuzüglich des Inventarwerts.
Umzug nach der Heirat (Aussteuer & Geschenke)
Aussteuer und Hochzeitsgeschenke können unter bestimmten Bedingungen zollfrei nach Frankreich eingeführt werden.
Was Sie benötigen
Heiratsurkunde oder Familienbuch.
Eine Kopie des Formulars Cerfa Nr. 10070*03.
Detailliertes, bewertetes Inventar in zweifacher Ausfertigung, datiert und unterschrieben.
Wissenswertes
Die zollfreie Einfuhr gilt für Aussteuer und Haushaltsgegenstände, einschließlich neuer Artikel.
Geschenke, die die umziehende Person erhält, sind zollfrei für Gegenstände mit einem Einzelwert von weniger als 1000 EUR.
Erforderliche Unterlagen für die zollfreie Einfuhr müssen innerhalb von zwei Monaten vor und vier Monaten nach dem Hochzeitsdatum eingereicht werden.
Eine Sicherheitsleistung kann erforderlich sein.
Geerbte Gegenstände
Geerbte Gegenstände können zollfrei nach Frankreich eingeführt werden.
Was Sie benötigen
Bescheinigung einer offiziellen Behörde oder eines Notars, dass es sich bei den eingeführten Waren um eine Erbschaft handelt, sowie ein Inventar.
Kopie des Reisepasses des Erben/der Erbin.
Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
Französische Wohnsitzbescheinigung der Person, die die Effekten erhält.
Detailliertes und bewertetes Inventar in zweifacher Ausfertigung, datiert und unterschrieben.
Dokumente, die belegen, dass der Importeur in Frankreich wohnt.
Eine vom Importeur unterschriebene Nichtveräußerungserklärung.
Wissenswertes
Die Gegenstände müssen innerhalb von zwei Jahren nach Besitzübergang an den Importeur eingeführt werden.
Die Waren müssen auf den Namen des Erben/der Erbin transportiert werden.
Besondere Gegenstände mitbringen
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge können unter denselben Bedingungen wie allgemeine Umzugsgüter für einen Hauptwohnsitz zollfrei eingeführt werden. Das bedeutet, dass das Fahrzeug von Ihnen mindestens sechs Monate lang genutzt worden sein muss und Sie mindestens 12 Monate im Herkunftsland gewohnt haben müssen.
Was Sie benötigen
Alle Dokumente, die für „Umzugsgüter für den Hauptwohnsitz“ erforderlich sind.
Original-Fahrzeugbrief auf den Namen des Versenders (Leasing ist nicht zulässig).
Kopie der Fahrzeugkaufrechnung und Wertdeklaration auf dem Inventar.
Gut zu wissen
Sowohl der Fahrzeugbrief als auch die Fahrzeugkaufrechnung sollten mindestens 6 Monate vor dem voraussichtlichen Abfahrtszeitpunkt (ETD) des Fahrzeugs ausgestellt worden sein.
Um von Steuern und Abgaben befreit zu werden, müssen Sie dieselben Bedingungen erfüllen, die für persönliche Gegenstände gelten, und einen Nachweis erbringen, dass die Mehrwertsteuer im Herkunftsland gezahlt wurde.
Wenn das Fahrzeug nicht Teil eines allgemeinen Haushaltsumzugs ist, kann es der Mehrwertsteuer unterliegen.
Haustiere (Haus- und Heimtiere: Hunde, Katzen, Vögel)
Was Sie benötigen
Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt.
Gut zu wissen
Für Haustiere aus EU- und Nicht-EU-Ländern gelten bestimmte Bedingungen.
Vom Aussterben bedrohte Wildtiere unterliegen spezifischen Vorschriften.
Eingeschränkte & verbotene Gegenstände
Eingeschränkte Gegenstände:
Rohstoffe, Halbfertigprodukte: Unterliegen der Zahlung von Zöllen.
Medikamente, Betäubungsmittel: Erfordern eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums.
Waffen, Munition: Erfordern eine Einfuhrgenehmigung, die von der Generaldirektion Zoll ausgestellt wird.
Elektroroller/-fahrrad/-auto: Unterliegen der Gefahrgutdeklaration.
Verbotene Gegenstände:
Militärische oder paramilitärische Ausrüstung.
Rohholzmaterial.
Lithiumbatterien.
Lebende Pflanzen, Trockenblumen, frisches Obst.
Gut zu wissen
Spielzeuge, die Waffen nachbilden, werden aufgrund möglicher Zollkontrollen dringend abgeraten.
Es wird empfohlen, keine Lebensmittel einzupacken.
Alkohol & Tabak
Diese Gegenstände unterliegen bei der Einfuhr Abgaben.
Was Sie für Alkohol benötigen
Es muss ein separates Inventar von Ihren persönlichen Gegenständen erstellt werden, das Folgendes detailliert auflistet:
Art des Alkohols (Wein, Whisky, Rum usw.)
Wert jeder Flasche
Alkoholprozentsatz und Menge pro Flasche (z. B. 75 cl, 1 l)
Gut zu wissen
Die Einfuhr von Alkohol unterliegt Abgaben. „Fond de cave“ (Kellerbestand) ist nicht mehr zollfrei erlaubt.
Tabak und verwandte Produkte unterliegen der Zahlung von Abgaben, mit Einschränkungen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich auf all meine persönlichen Gegenstände Abgaben zahlen? Nein, die meisten persönlichen Gegenstände für Ihren Hauptwohnsitz können zollfrei eingeführt werden, wenn Sie als neuer Einwohner von außerhalb der EU bestimmte Bedingungen erfüllen.
Welche Frist gilt für die Einfuhr meiner Güter nach dem Umzug nach Frankreich? Ihre Güter müssen in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Wohnsitzwechsel eingeführt werden.
Kann ich mein Auto zollfrei einführen? Ja, wenn das Fahrzeug von Ihnen mindestens 6 Monate lang genutzt wurde und Sie mindestens 12 Monate im Herkunftsland gewohnt haben, kann es in der Regel zusammen mit Ihren anderen persönlichen Gegenständen zollfrei eingeführt werden.
Gibt es Einschränkungen, welche Lebensmittel ich mitbringen darf? Es wird generell empfohlen, keine Lebensmittel einzupacken, aufgrund möglicher Zollbeschränkungen und -kontrollen.
Was passiert, wenn meine Dokumente bei Ankunft meiner Sendung nicht vollständig sind? Wenn Sie von außerhalb der EU umziehen und Dokumente fehlen, können Sie sich beim Zollamt erkundigen, ob es Möglichkeiten gibt, Ihre Haushaltsgegenstände sofort zu erhalten.
Kann jemand anderes meine Zollformalitäten für mich erledigen? Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen, die Zollformalitäten in Ihrem Namen zu erledigen.
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