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Umzugsratgeber
Ihr praktischer Leitfaden für den Umzug nach Finnland
1. Visum & Aufenthalt
Die Navigation durch die finnische Einwanderung hängt in erster Linie von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wenn Sie Staatsbürger eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz sind, haben Sie grundsätzlich das Recht, sich bis zu 90 Tage ohne Genehmigung in Finnland aufzuhalten und zu arbeiten. Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht beim Finnischen Einwanderungsdienst (Migri) anmelden.
Für Nicht-EU/EWR-Bürger ist in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, bevor Sie nach Finnland ziehen können. Übliche Wege zur Erlangung einer Genehmigung sind:
Arbeitserlaubnis: Wird für Personen mit einem Arbeitsplatzangebot eines finnischen Arbeitgebers ausgestellt. Die Art der Genehmigung kann je nach Art der Arbeit variieren.
Familienzusammenführung: Für Personen, die zu einem bereits in Finnland lebenden Familienmitglied ziehen.
Studienerlaubnis: Für Studierende, die an einer finnischen Bildungseinrichtung zugelassen sind.
Andere Aufenthaltstitel: Wie z. B. für Unternehmer oder Personen mit bestimmten Aufenthaltsgründen.
Der Antragsprozess beginnt in der Regel online, gefolgt von einem persönlichen Besuch bei einer finnischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder einer Migri-Servicestelle in Finnland. Es ist entscheidend, die aktuellsten Anforderungen, Unterlagen und Bearbeitungszeiten direkt bei den offiziellen finnischen Einwanderungsbehörden zu überprüfen, da sich die Vorschriften ändern können.
2. Wohnungssuche & Miete
Eine geeignete Unterkunft in Finnland zu finden, insbesondere in beliebten Städten wie Helsinki, Espoo oder Tampere, erfordert etwas Planung. Der Mietmarkt kann wettbewerbsintensiv sein, besonders bei kleineren Wohnungen.
So finden Sie eine Unterkunft:
Online-Portale: Der häufigste Weg, Mietobjekte zu finden, sind spezielle finnische Wohnungswebsites und Online-Angebote von Immobilienmaklern.
Social-Media-Gruppen: Einige lokale Facebook-Gruppen zum Thema Wohnen können ebenfalls hilfreich sein, insbesondere für Wohngemeinschaften oder kurzfristige Untermieten.
Mietagenturen: Die Zusammenarbeit mit einem lokalen Immobilienmakler kann den Prozess vereinfachen, kann jedoch mit Maklergebühren verbunden sein.
Typischer Mietprozess: Sobald Sie eine geeignete Wohnung gefunden haben, reichen Sie in der Regel eine Bewerbung ein. Vermieter prüfen oft die Bonität und können Referenzen verlangen. Bei Genehmigung wird ein Mietvertrag (vuokrasopimus) unterzeichnet.
Kautionen: Eine Sicherheitskaution, die in der Regel ein bis drei Monatsmieten entspricht, ist üblich. Diese wird vom Vermieter einbehalten und nach Ihrem Auszug zurückgezahlt, sofern die Wohnung in gutem Zustand hinterlassen wird.
Vorübergehend vs. Langfristig: Viele Neuankömmlinge entscheiden sich bei der Ankunft für eine vorübergehende Unterkunft (z. B. Airbnb, Service-Apartments oder kurzfristige Untermieten), um Zeit für Besichtigungen vor Ort und die Sicherung eines langfristigen Mietverhältnisses zu haben. Langfristige Mietverträge laufen in der Regel auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist oder für einen festgelegten Zeitraum.
3. Was die Kosten Ihres Umzugs beeinflusst
Die Gesamtkosten Ihres Umzugs nach Finnland können je nach mehreren Faktoren erheblich variieren. Wenn Sie diese verstehen, können Sie Ihr Budget besser planen:
Umzugsvolumen: Je mehr Gegenstände Sie umziehen, desto höher sind die Kosten. Der Versand einiger Kartons unterscheidet sich erheblich vom Umzug eines gesamten Haushalts mit Möbeln.
Entfernung: Das Herkunftsland spielt eine große Rolle. Ein Umzug aus einem benachbarten europäischen Land ist in der Regel günstiger als ein Umzug von einem anderen Kontinent.
Jahreszeit: In der Hauptumzugssaison (z. B. in den Sommermonaten) kann die Nachfrage höher sein, was potenziell zu höheren Preisen für Umzugsdienstleistungen führen kann.
Zugänglichkeit am Start- und Zielort: Die Leichtigkeit des Zugangs für Umzugsunternehmen (z. B. Erdgeschoss vs. Hochhaus ohne Aufzug, Parkmöglichkeiten) kann die Arbeitskosten beeinflussen.
Zusatzleistungen: Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie professionellem Ein- und Auspacken, Einlagerung oder spezieller Handhabung von zerbrechlichen oder wertvollen Gegenständen erhöht die Gesamtkosten.
Für einen genauen, auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen Kostenvoranschlag ist es immer am besten, ein kostenloses und unverbindliches Angebot von einem seriösen Umzugsdienst anzufordern.
4. Zeitplan & Packtipps
Ein gut organisierter Zeitplan kann Ihren Umzug nach Finnland erheblich erleichtern. Hier ist eine allgemeine Checkliste, die Sie anleitet:
4-8 Wochen vor Ihrem Umzug:
Ausmisten: Beginnen Sie damit, Ihre Habseligkeiten zu sortieren. Entscheiden Sie, was Sie behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen möchten. Dies reduziert die Umzugskosten und den Aufwand erheblich.
Recherche & Umzugsunternehmen buchen: Holen Sie Angebote von mehreren Umzugsunternehmen ein. Buchen Sie Ihren gewählten Service rechtzeitig, besonders in der Hauptsaison.
Dokumente: Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen: Reisepässe, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, akademische Zeugnisse, ärztliche Berichte, Finanznachweise und alle Dokumente, die für Ihren Visumantrag oder die Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sind. Scannen Sie diese und speichern Sie digitale Kopien.
Versorger & Services benachrichtigen: Informieren Sie Ihre aktuellen Versorger (Strom, Gas, Internet, Wasser) über Ihr Auszugsdatum. Kündigen oder übertragen Sie Abonnements (Fitnessstudio, Zeitschriften usw.).
Medizinische & zahnärztliche Untersuchungen: Vereinbaren Sie alle notwendigen Termine für Sie und Ihre Familienmitglieder. Holen Sie Kopien Ihrer Rezepte ein.
Haustierumzug (falls zutreffend): Informieren Sie sich über die Einfuhrbestimmungen für Haustiere in Finnland und beginnen Sie mit den notwendigen tierärztlichen Verfahren und dem Papierkram.
2-3 Wochen vor Ihrem Umzug:
Adressänderung: Benachrichtigen Sie Ihre Bank, Kreditkartenunternehmen und andere wichtige Institutionen über Ihre bevorstehende Adressänderung.
Wichtiges einpacken: Beginnen Sie mit dem Einpacken von nicht essentiellen Gegenständen. Beschriften Sie die Kartons klar mit dem Inhalt und dem Zielzimmer.
„Notfallkoffer“ vorbereiten: Packen Sie einen Koffer mit Dingen, die Sie sofort bei Ihrer Ankunft in Finnland benötigen (Toilettenartikel, Medikamente, wichtige Dokumente, Ladegeräte, Kleidung zum Wechseln, grundlegende Werkzeuge). Behalten Sie diesen bei sich.
Finanzen: Stellen Sie sicher, dass Sie in Finnland Zugang zu Geldmitteln haben oder einen Plan für sofortige Ausgaben.
1 Woche vor Ihrem Umzug:
Arrangements bestätigen: Bestätigen Sie die Umzugsdaten und -zeiten erneut mit Ihrem Umzugsunternehmen.
Versorger in Finnland: Regeln Sie den Anschluss von Versorgern (Strom, Internet) an Ihrer neuen finnischen Adresse.
Nachsendeauftrag: Richten Sie eine Nachsendung ein, falls dies von Ihrem aktuellen Postdienst angeboten wird.
Leeren & Reinigen: Beginnen Sie damit, Ihr aktuelles Zuhause zu leeren und zu reinigen.
Umzugstag:
Aufsicht: Seien Sie anwesend, um Fragen der Umzugsfirma zu beantworten.
Letzte Begehung: Machen Sie einen letzten Check in Ihrem alten Zuhause, um sicherzustellen, dass nichts zurückgelassen wurde.
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Visa, Einwanderung & Dokumente
Der Umzug in dieses Land beinhaltet oft Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Dokumentenübersetzung/Legalisierung und Zollpapierarbeit. Unsere verifizierten Partner kümmern sich um den eigentlichen Umzug; für Hilfe bei Visa oder Einwanderung senden Sie die untenstehende Anfrage und wir weisen Ihnen den richtigen Weg.
Umzug nach Finnland: Ihr unverzichtbarer Zoll- und Importleitfaden
Ein Umzug nach Finnland erfordert die Einhaltung der Zollbestimmungen, um einen reibungslosen Übergang für Ihr Umzugsgut zu gewährleisten. Dieser Leitfaden bietet einen klaren Überblick darüber, was Sie wissen müssen – unabhängig davon, ob Sie aus einem EU-Land oder von außerhalb der EU umziehen.
Wichtige Hinweise
Die meisten persönlichen Haushaltsgüter können unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden.
Sie müssen vor Ihrer Sendung in Finnland eintreffen, damit diese vollständig vom Zoll abgefertigt werden kann.
Detaillierte Inventarlisten sind für alle Sendungen unerlässlich und werden in der Regel auf Finnisch, Schwedisch oder Englisch akzeptiert.
Für Fahrzeuge, Haustiere, Alkohol und bestimmte eingeschränkte Güter gelten Sonderregelungen.
Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis (ausgenommen Studienaufenthalte).
Umzug als neuer Einwohner aus einem Land außerhalb der EU
Die Einfuhr Ihres persönlichen Eigentums nach Finnland von außerhalb der Europäischen Union kann zollfrei erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt für Gegenstände, die Sie vor Ihrem Umzug bereits besessen und genutzt haben.
Benötigte Unterlagen
Detailliertes Inventar der Güter mit genauer Angabe der Paketanzahl.
Kopie Ihres Reisepasses (Fotoseite).
Importanmeldung Formular 45.
Bei Seefracht: Seefrachtbrief (SWB) oder Express Release.
Bei Luftfracht: Luftfrachtbrief (AWB).
Nicht-finnische Staatsbürger: Nachweis des Wohnsitzes oder Einwanderungsdokumente (z. B. eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis, ausgenommen Studienaufenthalte).
Wissenswertes
Die Güter müssen mindestens 6 Monate vor dem Umzug in Ihrem Besitz außerhalb der EU gewesen sein.
Ihr ständiger Wohnsitz muss mindestens 12 Monate außerhalb der EU gelegen haben. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers kann als Nachweis angefordert werden.
Die Einfuhr muss innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Ankunft in Finnland erfolgen.
Sie müssen vor Ihrer Sendung in Finnland eintreffen, damit diese der endgültigen Zollabfertigung unterzogen werden kann. Andernfalls können Zölle, Steuern oder eine Lagerung unter Zollverschluss erforderlich werden.
Inventarlisten werden auf Finnisch, Schwedisch oder Englisch akzeptiert.
In begründeten Fällen kann die Nationale Zollbehörde auf vorherigen Antrag eine Ausnahme von der Ankunftsregel gewähren.
Umzug als neuer Einwohner aus einem EU-Land
Der Umzug Ihres persönlichen Eigentums aus einem anderen EU-Land nach Finnland ist in der Regel unkompliziert und mit weniger Zollformalitäten verbunden.
Benötigte Unterlagen
Inventar der Güter.
Wissenswertes
Ihr persönliches Eigentum wird zoll- und steuerfrei sowie ohne weitere Beschränkungen eingeführt, mit Ausnahme allgemeiner Verbote.
Diplomatische Umzüge
Diplomaten, die nach Finnland umziehen, erhalten zollfreien Zugang für ihr persönliches Umzugsgut. Es gelten spezielle Verfahren, insbesondere in Bezug auf Alkohol.
Benötigte Unterlagen
Seefrachtbrief (SWB) oder Luftfrachtbrief (AWB).
Detailliertes Inventar mit genauer Angabe der Paketanzahl.
Kopie Ihres Reisepasses (Fotoseite).
Eine vom Außenministerium hinterlegte „Obligation for privilege“-Bescheinigung (häufig als „Französisches Schreiben“ bezeichnet).
Wissenswertes
Alle Güter werden zollfrei eingeführt.
Diplomaten, die von außerhalb der EU anreisen, müssen weder das „Französische Schreiben“ noch ein gültiges Steuerformular 1330 des Außenministeriums oder der zuständigen EU-Stelle für die Alkoholeinfuhr vorlegen.
Finnische Diplomaten, die zurückkehren, sind nicht von der Steuerpflicht auf Alkohol befreit und müssen diesen wie üblich anmelden.
Sie müssen vor Ihrer Sendung in Finnland eintreffen, damit diese der endgültigen Zollabfertigung unterzogen werden kann.
Umzug nach der Heirat (Hochzeitsaussteuer)
Gegenstände, die als Teil einer Hochzeitsaussteuer gelten, können zollfrei nach Finnland eingeführt werden.
Benötigte Unterlagen
Keine spezifischen Dokumente über die allgemeinen Anforderungen für persönliches Eigentum hinaus.
Wissenswertes
Die zollfreie Einfuhr wird gewährt, wenn die Güter im Zusammenhang mit Ihrem Umzug als persönliches Eigentum eingeführt werden.
Erbgegenstände
Wenn Sie Gegenstände erben und diese nach Finnland verbringen, können diese unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden.
Benötigte Unterlagen
Inventar der Güter.
Kopie Ihres Reisepasses (Fotoseite).
Kopie des Testaments oder einer beglaubigten Kopie davon.
Nachlassinventar.
Wissenswertes
Die zollfreie Einfuhr gilt, wenn der Erbe (die Person, die erbt) seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Finnland hat.
Der Import von Fahrzeugen nach Finnland hat spezifische Anforderungen und steuerliche Auswirkungen. Das Kfz-Steuersystem wurde 2015 geändert, wodurch Steuerermäßigungen für Umzugsfahrzeuge, die von Einwanderern importiert werden, entfallen.
Was Sie benötigen
Kopie des Original Bill of Lading (OBL).
Zollformular 45 zur Abgabe der Erklärung.
Eigentumsnachweis (in der Regel eine Kopie der Zulassungsdokumente).
Beschäftigungsnachweis oder anderes Dokument zu Ihrem Aufenthalt in Finnland.
Führerschein.
Ankunftsdatum in Finnland (z. B. Flugticket oder Passstempel).
Handelsrechnung.
Zahlungsbeleg.
Zulassungsbescheinigung (für die 6 Monate unmittelbar vor dem Umzug nach Finnland).
Kfz-Versicherungsdokumente (für die 6 Monate unmittelbar vor dem Umzug nach Finnland).
Dokument mit CO2-Angaben (Konformitätsbescheinigung oder Ähnliches).
Versanddokumente.
Formular VEROH 1210s 1.2017.
Gut zu wissen
Zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs pro Importeur ist möglich, wenn:
Sie sich mindestens ein Jahr unmittelbar vor dem Umzug im Ausland aufgehalten haben.
Das Fahrzeug sich mindestens sechs Monate unmittelbar vor dem Umzug nach Finnland in Ihrem (oder dem Ihres Ehepartners) Eigentum und Gebrauch im Ausland befunden hat.
Die Kfz-Besteuerung erfolgt durch die Steuerverwaltung (Verohallinto).
Alle Dokumente müssen in Englisch oder Finnisch vorliegen (bei anderen Sprachen sind amtliche Übersetzungen erforderlich).
ATVs und Schneemobile benötigen keine gesonderte Anmeldung, wenn sie nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind; andernfalls ist eine Importanmeldung als Fahrzeuge erforderlich, und Zölle/Steuern können anfallen.
Fahrzeuge mit Motoren unter 50 cm³ benötigen keine gesonderte Anmeldung.
Bei Sportbooten und deren Teilen muss das Boot/der Motor den EU-Richtlinien (2003/44/EY) entsprechen. Es gelten Beschränkungen, und ein leichter Zugang für die Zollkontrolle beim Verladen wird empfohlen.
Haustiere
Die Mitnahme Ihrer geliebten Haustiere nach Finnland erfordert die richtigen Dokumente, um die Einreise zu gewährleisten.
Was Sie benötigen
Tierärztliches Zeugnis.
Gut zu wissen
Tiere aus tollwutfreien Ländern dürfen eingeführt werden.
Die Einfuhr aus anderen Gebieten erfordert ein tierärztliches Zeugnis über die Tollwutimpfung.
Liegt kein gültiges Zeugnis vor, muss das Tier in das Ausfuhrland zurückgeschickt werden.
Verbotene & eingeschränkte Gegenstände
Bestimmte Gegenstände unterliegen strengen Vorschriften oder sind vollständig von der Einfuhr nach Finnland ausgeschlossen.
Neue Gegenstände: Unterliegen der Mehrwertsteuer und Zollabgaben, wenn sie vor der Ankunft in Finnland nicht bereits in Ihrem Besitz waren. Müssen separat auf dem Importanmeldeformular angegeben werden.
Kunstwerke & Antiquitäten / Edelmetallgegenstände: Zollfrei, wenn sie als persönliches Umzugsgut eingeführt und nicht zum Verkauf bestimmt sind; andernfalls unterliegen sie der Mehrwertsteuer und Zollabgaben.
Lebensmittel: Nur Trockenfutter ist erlaubt. Die Einfuhr von Fleisch, Fleischprodukten (trocken, in Dosen usw.), Milchprodukten oder Molkereiprodukten aus Nicht-EU-Ländern ist verboten. Angemessene Mengen für den Hausgebrauch können zollfrei sein.
Waffen: Erfordern ein gültiges Zeugnis der örtlichen Polizeibehörde. Versenden Sie nichts, ohne vorher die finnischen Behörden zu konsultieren. Sorgen Sie für leichten Zugang zur Zollkontrolle.
Raubkopien: Verboten und der Beschlagnahme sowie Geldstrafen unterworfen.
Pflanzen & pflanzliche Erzeugnisse: Erfordern für Nicht-EU-Produkte ein Pflanzengesundheitszeugnis.
Arzneimittel: Wenn ein Arzneimittel in Finnland rezeptpflichtig ist, muss das Rezept dem Zoll vorliegen.
Erzeugnisse geschützter Tierarten: Unterliegen besonderen Vorschriften und werden bei Nichteinhaltung unwiderruflich beschlagnahmt.
Verpackungsmaterial aus Massivholz: Muss der ISPM-15-Norm entsprechen und das ISPM15-Zeichen tragen, das eine entsprechende Hitzebehandlung oder Begasung nachweist. Bei Nichteinhaltung kann eine Untersuchung oder eine vorgeschriebene Behandlung erfolgen. Rohholz mit einer Dicke von 6 mm oder weniger sowie bearbeitetes Holz (Leim, Hitze, Druck) sind ausgenommen.
Alkohol & Tabak
Der Import von Alkohol und Tabak unterliegt Zöllen und Steuern.
Was Sie benötigen
Ein detailliertes Verzeichnis für jede Flasche mit Angaben zu Art, Volumen, Herkunft, Prozentgehalt/Alkoholgehalt und ungefährem Kaufpreis.
Gut zu wissen
Alkohol und Tabak unterliegen der Zollabgabe und der Mehrwertsteuer.
Betäubungsmittel und Drogen erfordern eine Sondergenehmigung.
Häufig gestellte Fragen
Welche ist die Hauptvoraussetzung für die zollfreie Einfuhr meiner persönlichen Gegenstände? Bei Umzügen aus Nicht-EU-Ländern müssen Ihre Waren mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz gewesen sein und Ihr ständiger Wohnsitz muss sich mindestens 12 Monate außerhalb der EU befunden haben. Die Einfuhr muss außerdem innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Ankunft in Finnland erfolgen.
Muss ich in Finnland sein, wenn meine Sendung ankommt? Ja, Sie müssen vor der Ankunft Ihrer Sendung in Finnland eingetroffen sein (oder gemeldet sein), damit die endgültige Zollabfertigung erfolgen kann. Andernfalls können Zölle, Steuern oder eine Lagerung unter Zollverschluss erforderlich werden.
Welche Sprachen werden für Inventarlisten akzeptiert? Inventarlisten werden in Finnisch, Schwedisch oder Englisch akzeptiert.
Unterliegen neue Gegenstände, die ich kurz vor dem Umzug gekauft habe, Zöllen? Ja, neue Gegenstände, die vor der Ankunft in Finnland nicht bereits in Ihrem Besitz waren, unterliegen der Mehrwertsteuer und Zollabgaben. Sie müssen separat angemeldet werden.
Kann ich Fleisch- und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern einführen? Nein, die Einfuhr von Fleisch, Fleischprodukten, Milchprodukten oder Molkereiprodukten aus Nicht-EU-Ländern ist verboten.
Gibt es eine Sondersteuer auf nach Finnland importierte Autos? Ja, die Kfz-Besteuerung erfolgt durch die Steuerverwaltung (Verohallinto). Die Steuerermäßigung für Umzugsfahrzeuge von Einwanderern wurde zum 1. Januar 2015 abgeschafft.
Bei weiteren Fragen zu Ihrem Umzug nach Finnland wenden Sie sich bitte an relocation123.com.
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