Umzug nach Finnland

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Umzugsratgeber

Ihr praktischer Leitfaden für den Umzug nach Finnland

1. Visum & Aufenthalt

Die Navigation durch die finnische Einwanderung hängt in erster Linie von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wenn Sie Staatsbürger eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz sind, haben Sie grundsätzlich das Recht, sich bis zu 90 Tage ohne Genehmigung in Finnland aufzuhalten und zu arbeiten. Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht beim Finnischen Einwanderungsdienst (Migri) anmelden.

Für Nicht-EU/EWR-Bürger ist in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, bevor Sie nach Finnland ziehen können. Übliche Wege zur Erlangung einer Genehmigung sind:

Der Antragsprozess beginnt in der Regel online, gefolgt von einem persönlichen Besuch bei einer finnischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder einer Migri-Servicestelle in Finnland. Es ist entscheidend, die aktuellsten Anforderungen, Unterlagen und Bearbeitungszeiten direkt bei den offiziellen finnischen Einwanderungsbehörden zu überprüfen, da sich die Vorschriften ändern können.

2. Wohnungssuche & Miete

Eine geeignete Unterkunft in Finnland zu finden, insbesondere in beliebten Städten wie Helsinki, Espoo oder Tampere, erfordert etwas Planung. Der Mietmarkt kann wettbewerbsintensiv sein, besonders bei kleineren Wohnungen.

3. Was die Kosten Ihres Umzugs beeinflusst

Die Gesamtkosten Ihres Umzugs nach Finnland können je nach mehreren Faktoren erheblich variieren. Wenn Sie diese verstehen, können Sie Ihr Budget besser planen:

Für einen genauen, auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen Kostenvoranschlag ist es immer am besten, ein kostenloses und unverbindliches Angebot von einem seriösen Umzugsdienst anzufordern.

4. Zeitplan & Packtipps

Ein gut organisierter Zeitplan kann Ihren Umzug nach Finnland erheblich erleichtern. Hier ist eine allgemeine Checkliste, die Sie anleitet:

4-8 Wochen vor Ihrem Umzug:

2-3 Wochen vor Ihrem Umzug:

1 Woche vor Ihrem Umzug:

Umzugstag:

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Visa, Einwanderung & Dokumente

Der Umzug in dieses Land beinhaltet oft Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Dokumentenübersetzung/Legalisierung und Zollpapierarbeit. Unsere verifizierten Partner kümmern sich um den eigentlichen Umzug; für Hilfe bei Visa oder Einwanderung senden Sie die untenstehende Anfrage und wir weisen Ihnen den richtigen Weg.

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Zoll & Einfuhrbestimmungen

Umzug nach Finnland: Ihr unverzichtbarer Zoll- und Importleitfaden

Ein Umzug nach Finnland erfordert die Einhaltung der Zollbestimmungen, um einen reibungslosen Übergang für Ihr Umzugsgut zu gewährleisten. Dieser Leitfaden bietet einen klaren Überblick darüber, was Sie wissen müssen – unabhängig davon, ob Sie aus einem EU-Land oder von außerhalb der EU umziehen.

Wichtige Hinweise

Umzug als neuer Einwohner aus einem Land außerhalb der EU

Die Einfuhr Ihres persönlichen Eigentums nach Finnland von außerhalb der Europäischen Union kann zollfrei erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt für Gegenstände, die Sie vor Ihrem Umzug bereits besessen und genutzt haben.

Benötigte Unterlagen

Wissenswertes

Umzug als neuer Einwohner aus einem EU-Land

Der Umzug Ihres persönlichen Eigentums aus einem anderen EU-Land nach Finnland ist in der Regel unkompliziert und mit weniger Zollformalitäten verbunden.

Benötigte Unterlagen

Wissenswertes

Diplomatische Umzüge

Diplomaten, die nach Finnland umziehen, erhalten zollfreien Zugang für ihr persönliches Umzugsgut. Es gelten spezielle Verfahren, insbesondere in Bezug auf Alkohol.

Benötigte Unterlagen

Wissenswertes

Umzug nach der Heirat (Hochzeitsaussteuer)

Gegenstände, die als Teil einer Hochzeitsaussteuer gelten, können zollfrei nach Finnland eingeführt werden.

Benötigte Unterlagen

Wissenswertes

Erbgegenstände

Wenn Sie Gegenstände erben und diese nach Finnland verbringen, können diese unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden.

Benötigte Unterlagen

Wissenswertes

Spezialgegenstände mitbringen

Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Wohnwagen, Anhänger, Mopeds, Schneemobile, ATVs, Flugzeuge)

Der Import von Fahrzeugen nach Finnland hat spezifische Anforderungen und steuerliche Auswirkungen. Das Kfz-Steuersystem wurde 2015 geändert, wodurch Steuerermäßigungen für Umzugsfahrzeuge, die von Einwanderern importiert werden, entfallen.

Was Sie benötigen

Gut zu wissen

Haustiere

Die Mitnahme Ihrer geliebten Haustiere nach Finnland erfordert die richtigen Dokumente, um die Einreise zu gewährleisten.

Was Sie benötigen

Gut zu wissen

Verbotene & eingeschränkte Gegenstände

Bestimmte Gegenstände unterliegen strengen Vorschriften oder sind vollständig von der Einfuhr nach Finnland ausgeschlossen.

Alkohol & Tabak

Der Import von Alkohol und Tabak unterliegt Zöllen und Steuern.

Was Sie benötigen

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Welche ist die Hauptvoraussetzung für die zollfreie Einfuhr meiner persönlichen Gegenstände?
Bei Umzügen aus Nicht-EU-Ländern müssen Ihre Waren mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz gewesen sein und Ihr ständiger Wohnsitz muss sich mindestens 12 Monate außerhalb der EU befunden haben. Die Einfuhr muss außerdem innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Ankunft in Finnland erfolgen.

Muss ich in Finnland sein, wenn meine Sendung ankommt?
Ja, Sie müssen vor der Ankunft Ihrer Sendung in Finnland eingetroffen sein (oder gemeldet sein), damit die endgültige Zollabfertigung erfolgen kann. Andernfalls können Zölle, Steuern oder eine Lagerung unter Zollverschluss erforderlich werden.

Welche Sprachen werden für Inventarlisten akzeptiert?
Inventarlisten werden in Finnisch, Schwedisch oder Englisch akzeptiert.

Unterliegen neue Gegenstände, die ich kurz vor dem Umzug gekauft habe, Zöllen?
Ja, neue Gegenstände, die vor der Ankunft in Finnland nicht bereits in Ihrem Besitz waren, unterliegen der Mehrwertsteuer und Zollabgaben. Sie müssen separat angemeldet werden.

Kann ich Fleisch- und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern einführen?
Nein, die Einfuhr von Fleisch, Fleischprodukten, Milchprodukten oder Molkereiprodukten aus Nicht-EU-Ländern ist verboten.

Gibt es eine Sondersteuer auf nach Finnland importierte Autos?
Ja, die Kfz-Besteuerung erfolgt durch die Steuerverwaltung (Verohallinto). Die Steuerermäßigung für Umzugsfahrzeuge von Einwanderern wurde zum 1. Januar 2015 abgeschafft.

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Umzug nach Finnland wenden Sie sich bitte an relocation123.com.

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