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Umzugsguide
Ihr praktischer Umzugsführer nach Belgien
1. Visum & Aufenthalt
Die Navigation durch das belgische Einwanderungssystem hängt primär von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ist der Prozess relativ unkompliziert und beinhaltet oft die Registrierung bei der lokalen Gemeinde nach der Ankunft, um Ihre Anwesenheit zu melden und eine Aufenthaltskarte zu erhalten.
Für Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Bürger ist in der Regel vor der Einreise nach Belgien ein Visum erforderlich, abhängig von der geplanten Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts. Häufige Wege zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung sind:
**Arbeitserlaubnis:** Diese wird in der Regel von einem belgischen Arbeitgeber gesponsert und erfordert einen gültigen Arbeitsvertrag.
**Familiennachzug:** Wenn Sie einem Ehepartner, Elternteil oder Kind folgen, der bzw. das bereits legal in Belgien ansässig ist.
**Studentenvisum:** Für Personen, die an einer anerkannten belgischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.
**Spezifische Aufenthaltsgenehmigungen:** Für Unternehmer, Forscher oder Personen mit ausreichenden eigenen Mitteln.
Es ist entscheidend, die genauen Anforderungen, notwendigen Unterlagen und Antragsverfahren mit den offiziellen belgischen Einwanderungsbehörden oder der belgischen Botschaft/dem Konsulat in Ihrem Herkunftsland zu überprüfen. Anforderungen können sich ändern, konsultieren Sie daher immer die aktuellen offiziellen Quellen.
2. Wohnen & Miete
Die Wohnungssuche in Belgien kann über verschiedene Kanäle erfolgen. Online-Immobilienportale sind ein beliebter Ausgangspunkt, ebenso wie lokale Immobilienmakler (immobiliënkantoor auf Niederländisch, agence immobilière auf Französisch). Mundpropaganda und Social-Media-Gruppen für Expats können ebenfalls Ergebnisse liefern, besonders für temporäre Unterkünfte.
Der typische Mietprozess umfasst:
**Besichtigungen:** Vereinbaren Sie Besichtigungen für geeignete Immobilien.
**Bewerbung:** Reichen Sie eine Bewerbung ein, oft einschließlich Einkommensnachweis und Ausweis.
**Mietvertrag:** Nach Annahme unterschreiben Sie einen Mietvertrag (huurcontract / contrat de bail), der rechtlich bindend ist. Die meisten Langzeitmietverträge laufen über 3, 6 oder 9 Jahre mit Kündigungsklauseln.
**Kaution:** Eine Mietkaution ist Standard, meist in Höhe von 2 oder 3 Monatsmieten. Diese wird typischerweise auf ein gesperrtes Bankkonto (geblokkeerde rekening / compte bloqué) auf Ihren Namen gehalten, das Sie gemeinsam mit dem Vermieter einrichten. Die Kaution wird am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern die Wohnung in gutem Zustand hinterlassen wird.
**Übergabeprotokoll (plaatsbeschrijving / état des lieux):** Eine detaillierte Bestandsaufnahme des Zustands der Wohnung wird zu Beginn des Mietverhältnisses, oft durch einen unabhängigen Experten, und erneut am Ende durchgeführt. Dieses Dokument ist entscheidend für die Feststellung von Schäden.
Erwägen Sie temporäres Wohnen (z. B. Service-Wohnungen, Kurzzeitmieten) für die ersten Wochen, während Sie nach einem langfristigen Zuhause suchen. Dies ermöglicht es Ihnen, verschiedene Stadtviertel zu erkunden und eine überstürzte Entscheidung zu vermeiden.
3. Was die Kosten Ihres Umzugs beeinflusst
Die Gesamtkosten Ihres Umzugs nach Belgien werden durch mehrere Schlüsselfaktoren beeinflusst:
**Warenmenge:** Je mehr Gegenstände Sie umziehen, desto größer ist der benötigte Versandcontainer oder das Transportfahrzeug, was sich direkt auf die Kosten auswirkt.
**Entfernung:** Die geografische Distanz zwischen Ihrem aktuellen Wohnort und Belgien ist ein primärer Kostentreiber für den Transport.
**Saisonalität:** Ein Umzug während der Hauptsaison (z. B. Sommermonate, Feiertage am Jahresende) kann aufgrund der hohen Nachfrage manchmal zu höheren Preisen führen.
**Zugänglichkeit an beiden Enden:** Die leichte Erreichbarkeit der Adressen am Abhol- und Zielort (z. B. enge Straßen, Treppen, fehlende Parkmöglichkeiten) kann die Arbeitszeit beeinflussen und erfordert möglicherweise spezielle Ausrüstung, was die Kosten erhöht.
**Zusatzleistungen:** Die Wahl zusätzlicher Leistungen wie professionelles Ein- und Auspacken, Demontage und Montage von Möbeln, Lagerlösungen oder Spezialtransport für empfindliche/wertvolle Gegenstände wird den Gesamtpreis erhöhen.
Für ein genaues Angebot, das auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, ist es immer am besten, ein kostenloses und unverbindliches Angebot anzufordern.
4. Zeitplan & Packtipps
Ein gut organisierter Umzug dauert in der Regel 4-8 Wochen. Hier ist eine checklistenartige Anleitung:
8 Wochen vorher:
**Ausmisten:** Beginnen Sie mit dem Ausmisten Ihrer Wohnung. Entscheiden Sie, was Sie behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen möchten. Dies reduziert Ihr Umzugsvolumen und die Kosten.
**Recherche:** Beginnen Sie mit der Recherche über Nachbarschaften in Belgien, Schulen (falls zutreffend) und Gesundheitsoptionen.
**Dokumente:** Sammeln Sie alle wichtigen Dokumente (Reisepässe, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, akademische Zeugnisse, medizinische Unterlagen, Kontoauszüge). Stellen Sie sicher, dass die Reisepässe noch mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sind.
**Angebote:** Kontaktieren Sie relocation123.com für ein kostenloses Umzugsangebot.
6 Wochen vorher:
**Visum/Aufenthalt:** Beantragen Sie Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis, falls Sie dies noch nicht getan haben.
**Wohnungssuche:** Beginnen Sie aktiv mit der Suche nach einer langfristigen Unterkunft in Belgien.
**Nebenkosten (aktuelles Zuhause):** Informieren Sie Ihre aktuellen Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Internet, Telefon) über Ihr Auszugsdatum.
**Medizinisches:** Besorgen Sie Kopien Ihrer medizinischen Unterlagen und Rezepte. Vereinbaren Sie gegebenenfalls notwendige Impfungen.
4 Wochen vorher:
**Packen:** Beginnen Sie mit dem Packen von nicht lebensnotwendigen Gegenständen. Beschriften Sie Kartons deutlich mit dem Inhalt und dem dazugehörigen Raum.
**Bankwesen:** Informieren Sie sich über belgische Banken und erwägen Sie, falls möglich, ein Konto aus der Ferne zu eröffnen, oder planen Sie dies kurz nach der Ankunft.
**Versicherung:** Überprüfen Sie Ihre aktuellen Versicherungspolicen (Kranken-, Hausrat-, Kfz-Versicherung) und klären Sie, welchen Versicherungsschutz Sie in Belgien benötigen.
**Nachsendeauftrag:** Richten Sie einen Nachsendeauftrag von Ihrer aktuellen Adresse ein.
2 Wochen vorher:
**Nebenkosten (Belgien):** Veranlassen Sie den Anschluss der Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser, Internet) an Ihrer neuen belgischen Adresse.
**Bestätigen:** Bestätigen Sie Ihre Reisevorbereitungen, die Unterkunft für die ersten Nächste und die Details des Umzugsunternehmens.
**Notfallkoffer:** Packen Sie einen "Notfallkoffer" mit Dingen, die Sie sofort nach der Ankunft benötigen (Toilettenartikel, Medikamente, wichtige Dokumente, Ladegeräte, Wechselkleidung).
1 Woche vorher:
**Finanzen:** Stellen Sie sicher, dass Sie etwas Landeswährung und eine funktionierende Kredit-/Debitkarte für sofortige Ausgaben haben.
**Reinigung:** Beginnen Sie mit der Endreinigung Ihres aktuellen Zuhauses.
**Letzte Checks:** Führen Sie eine letzte Überprüfung aller Dokumente und Vereinbarungen durch.
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Visum, Einwanderung & Dokumente
Ein Umzug in dieses Land ist oft mit Visa, Aufenthaltstiteln, Dokumentenübersetzungen/-legalisierungen und Zollformalitäten verbunden. Unsere geprüften Partner kümmern sich um den Umzug selbst; für Hilfe bei Visa oder Einwanderung senden Sie bitte die untenstehende Anfrage, und wir leiten Sie an die richtige Stelle weiter.
Umzug nach Belgien: Ihr wichtiger Leitfaden zu Zoll & Einfuhr
Ein Umzug nach Belgien erfordert die Beachtung der Zollvorschriften, um einen reibungslosen Übergang für Ihre persönlichen Gegenstände zu gewährleisten. Dieser Leitfaden gibt einen klaren Überblick darüber, was Sie wissen müssen, um Ihre Waren effizient und ohne unerwartete Verzögerungen einzuführen.
Wichtige Punkte
Die meisten Haushaltsgegenstände können zollfrei eingeführt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Begründung des Wohnsitzes importiert werden.
Ein detailliertes, unterschriebenes Inventar aller Gegenstände ist immer erforderlich.
Für Fahrzeuge gelten spezifische Bedingungen für die zollfreie Einfuhr, darunter Kilometerstand und vorheriger Besitz.
Besondere Gegenstände wie Schusswaffen und bestimmte Pflanzen erfordern eine Vorabgenehmigung und spezifische Bescheinigungen.
Besorgen Sie sich nach der Ankunft immer eine Wohnsitzbescheinigung von Ihrer belgischen Gemeinde.
Wenn Unterlagen unvollständig sind, kann eine Sicherheitsleistung (Kaution) erforderlich sein.
Wenn Sie als neuer Einwohner oder belgischer Staatsbürger umziehen
Die Einfuhr Ihres Umzugsguts nach Belgien als neuer Einwohner oder zurückkehrender belgischer Staatsbürger ist in der Regel zollfrei möglich. Dies gilt für Gegenstände, die Sie vor Ihrem Umzug eine Zeit lang besessen und genutzt haben.
Was Sie benötigen
Ein detailliertes, fortlaufend nummeriertes und von Ihnen unterschriebenes Inventar.
Eine Kopie Ihres Reisepasses, einschließlich Ihrer Unterschrift.
Einen Nachweis, dass Sie in den 12 Monaten unmittelbar vor Ihrer Ankunft oder Einschreibung in Belgien im Ausland gelebt haben.
Eine Wohnsitzbescheinigung (Modell 2 oder belgischer Personalausweis) von der belgischen Gemeinde, in der Sie leben werden.
Ein Zollanmeldeformular, ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben (erhältlich bei Ihrem belgischen Umzugsunternehmen).
Gut zu wissen
Ihr Umzugsgut kann zollfrei eingeführt werden, wenn die Einfuhr innerhalb eines Jahres nach Ihrem offiziellen Wohnsitzwechsel erfolgt.
Wenn zum Zeitpunkt der Einfuhr erforderliche Dokumente nicht vorliegen, müssen Sie möglicherweise eine Sicherheitsleistung (Kaution) hinterlegen. Diese Kaution deckt in der Regel 10% Zoll und 21% Mehrwertsteuer ab.
Der gesamte Sicherheitsbetrag wird innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage der ursprünglichen Wohnsitzbescheinigung oder anderer fehlender Dokumente zurückerstattet.
Die Nichtvorlage erforderlicher Dokumente kann auch zu einer Disziplinarstrafe führen.
Wenn Sie Waren für einen Zweitwohnsitz in Belgien einführen
Die Einfuhr von Waren für einen Zweitwohnsitz in Belgien wird anders behandelt als ein primärer Umzug. Eine zollfreie Einfuhr für Zweitwohnsitze ist nicht mehr möglich.
Was Sie benötigen
Ein detailliertes, fortlaufend nummeriertes und von Ihnen unterschriebenes Inventar.
Gut zu wissen
Diese Waren unterliegen der Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer.
Der genaue Prozentsatz der Abgaben und der Mehrwertsteuer hängt von der spezifischen Art der eingeführten Gegenstände ab.
Diplomatenumzüge
Für diplomatisches Personal, das nach Belgien umzieht, gelten Sonderregelungen.
Was Sie benötigen
Erklärung 136 F, unterschrieben und gestempelt von autorisiertem Botschaftspersonal und von Ihnen.
Gut zu wissen
Die Unterschriften und der Stempel auf der Erklärung 136 F müssen beim Zollamt, wo die Einfuhr stattfindet, hinterlegt sein.
Für die Alkoholeinfuhr durch Diplomaten gelten spezifische Regeln; Einzelheiten finden Sie im Abschnitt "Alkohol & Tabak".
Umzug nach der Heirat (Hochzeitsaussteuer)
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Heirat nach Belgien umziehen, können bestimmte Hochzeitsgeschenke und Haushaltsgegenstände zollfrei eingeführt werden.
Was Sie benötigen
Alle für allgemeine Umzugsgüter erforderlichen Dokumente (wie unter „Wenn Sie als neuer Einwohner umziehen“ aufgeführt).
Ihre Heiratsurkunde.
Ein Verzeichnis, aus dem der Wert jedes Gegenstands klar hervorgeht und das mit dem Vermerk „Dies sind Hochzeitsgeschenke“ versehen ist.
Gut zu wissen
Die zollfreie Einfuhr wird nur einmal pro Ehe gewährt.
Das Ursprungsland muss vergleichbare Rechte einräumen (gilt nicht für Privatfahrzeuge, Vieh, Hochzeitsgeschenke oder Waren für den kommerziellen Gebrauch).
Die Einfuhr muss innerhalb von zwei Monaten vor und vier Monaten nach dem Hochzeitsdatum erfolgen.
Die Waren müssen ihrer Art und Menge nach Ihrem sozialen Status angemessen sein。
Der Wert eines einzelnen Gegenstands darf 11.155 € nicht überschreiten.
Die Waren müssen eindeutig Teil Ihres Haushalts gehören.
Spirituosen oder Alkohol dürfen nicht in der zollfreien Hochzeitsaussteuer enthalten sein.
Die Sendung kann unter dem Namen eines oder beider Ehepartner importiert werden.
Erbschaftsgüter
Erbschaftsgüter können unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden.
Was Sie benötigen
Antragsformular für die zollfreie Einfuhr.
Ein in zweifacher Ausfertigung erstelltes und unterzeichnetes Verzeichnis.
Eine Bescheinigung der Gemeinde Ihres Wohnorts oder ein vor dem Tod ausgestelltes Ausweisdokument, mit dem Sie als Einwohner der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion nachweisen.
Eine Bescheinigung, dass Sie Erbe sind, z. B. eine notarielle Bescheinigung oder eine beglaubigte Kopie/Auszug der Erbschaftserklärung.
Eine beglaubigte Sterbeurkunde.
Gut zu wissen
Die Waren müssen gebraucht sein.
Sie als Begünstigter müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion haben.
Die Einfuhr muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Waren dem Erben zur Verfügung stehen.
Diese Befreiung gilt nicht für Waren zu kommerziellen Zwecken (z. B. Nutzfahrzeuge, Roh-/Halbfertig-/Fertigprodukte, Vieh, landwirtschaftliche Geräte).
Der Zeitpunkt, zu dem die Waren den Erben zur Verfügung stehen, kann variieren (Todesdatum, Datum der Streitbeilegung, Datum der Zahlung der Erbschaftssteuern oder Datum der Ausstellung der Ausfuhrgenehmigung, sofern Verzögerungen nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind).
Gegenstände, die ein überlebender Ehepartner aus humanitären Gründen mit Zustimmung der Erben weiter nutzt, können innerhalb von sechs Monaten nach der Verfügbarkeit eingeführt werden. Dasselbe gilt für Gegenstände, die bei einer Person verbleiben, die eine enge Beziehung überlebt hat, mit der sie zusammengelebt hat.
Mitnahme besonderer Gegenstände
Fahrzeuge
Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen (Pkw, Wohnwagen, Anhänger) unterliegt besonderen Anforderungen für die zollfreie Einfuhr.
Was Sie für Pkw benötigen
Eine Kopie Ihres Reisepasses mit Ihrer Unterschrift.
Ihr Pkw, der im Verzeichnis mit Marke, Fahrgestellnummer, Motornummer, Typ und Farbe aufgeführt ist.
Ein Versicherungsdokument, das sechs Monate vor der Einfuhr des Fahrzeugs gültig war.
Die Original-Fahrzeugpapiere.
Ein belgischer oder europäischer Versicherungsnachweis.
Die Kaufrechnung (Kaufvertrag).
Eine Meldebescheinigung der belgischen Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz nehmen werden.
Einen amtlichen Nachweis über den Aufenthalt im Ausland in den 12 Monaten vor Ihrer Ankunft oder Eintragung in Belgien.
Eine von Ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Zollanmeldung.
Gut zu wissen für Pkw
Die zollfreie Einfuhr wird gewährt, wenn das Fahrzeug eine Mindestlaufleistung von 6.000 km aufweist.
Sie müssen das Fahrzeug mindestens sechs Monate vor dem Wohnsitzwechsel besessen und genutzt haben.
Die Umsatzsteuer oder MwSt. muss im Ursprungsland entrichtet worden sein.
Sie müssen auch Umzugsgüter einführen, um für die MwSt.- und zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs berechtigt zu sein.
Das Belassen der Kennzeichen am Fahrzeug kann, sofern möglich, helfen, Probleme zu vermeiden und die Fahrt auf belgischen Straßen bis zur endgültigen Zulassung zu ermöglichen.
Belgien verlangt für die Zulassung und die Nutzung auf belgischen Straßen mindestens die EURO-4-Emissionsnorm. Holen Sie vor dem Versand Rat ein.
Was Sie für Wohnwagen, Anhänger usw. benötigen
Ein Zollformular (Benelux-4-Bescheinigung gegen Hinterlegung eines Triptyque oder Carnets), wenn der Anhänger/Wohnwagen nicht unter den Standardbedingungen eingeführt wird oder mit einem anderen Transportmittel eingeführt wird (z. B. per Schiff ankommende Anhänger, die anschließend auf der Straße an ein in Belgien zugelassenes Zugfahrzeug angehängt werden).
Gut zu wissen für Wohnwagen, Anhänger usw.
Die zollfreie Einfuhr von Anhängern wird gewährt, wenn der Anhänger zum Zeitpunkt der Einfuhr von einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug gezogen wird.
Wenn er nicht im Ausland zugelassen ist, muss der Anhänger sichtbare Gebrauchsspuren aufweisen.
Haustiere
Die Mitnahme Ihrer Haustiere nach Belgien erfordert spezielle Gesundheitsdokumente.
Was Sie benötigen
Eine Tollwutimpfbescheinigung.
Gut zu wissen
Die Impfbescheinigung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise nach Belgien datiert sein, darf aber nicht älter als ein Jahr sein.
Eingeschränkte & verbotene Gegenstände
Bestimmte Gegenstände sind eingeschränkt oder verboten, andere erfordern besondere Aufmerksamkeit.
Neue Möbel und Haushaltsgegenstände: Zollpflichtig und unterliegen der Mehrwertsteuer. Sie benötigen die Originalkaufbelege. Der genaue Prozentsatz hängt von der Art der Waren ab.
Edelmetallgegenstände: Zollfreie Einfuhr, wenn sie offensichtlich Teil Ihres Hausrats sind und hinsichtlich Art und Menge Ihrem gesellschaftlichen Status entsprechen. Silberbesteck unterliegt denselben Bedingungen wie allgemeine Umzugsgüter.
Maschinen, Geräte und Ausrüstung: Zollfreie Einfuhr mit gewissen Einschränkungen. Dies gilt, wenn sie offensichtlich Teil Ihres Hausrats sind und hinsichtlich Art und Menge Ihrem gesellschaftlichen Status entsprechen.
Schusswaffen: Sie benötigen einen Waffenschein. Der Name, die Nummer und das Kaliber der Schusswaffen müssen in Ihrem Inventarverzeichnis aufgeführt sein. Einige Schusswaffen müssen bei der lokalen Polizei registriert werden, und ein Registrierungsnachweis/eine Lizenz ist erforderlich. Schusswaffen müssen so verladen sein, dass sie einfach zum Zoll entnommen werden können. Versenden Sie keine Schusswaffen, es sei denn, sie wurden vor dem Versand ausdrücklich von den belgischen Behörden genehmigt.
Pflanzen: Erfordern ein Phytosanitätszertifikat, das vom Landwirtschaftsministerium des Ursprungslandes ausgestellt wurde. Dies gilt auch für pflanzliche Erzeugnisse.
Geschenke & Souvenirs: Zollpflichtig.
Alkohol & Tabak
Die Einfuhr von Alkohol unterliegt für Diplomaten und Nicht-Diplomaten unterschiedlichen Regeln.
Was Sie benötigen
Eine detaillierte Inventarliste für den gesamten Alkohol.
Für Diplomaten: eine separate Erklärung 136F speziell für Wein und Alkohol.
Gut zu wissen
Für Nicht-Diplomaten: Für Alkohol müssen Steuern und Zölle gezahlt werden.
Für Diplomaten: Die Befreiung von Steuern und Zöllen ist auf ein jährliches Kontingent beschränkt, das vom lokalen Außenministerium und den jeweiligen Botschaften vereinbart wurde.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich nicht alle meine Unterlagen bereithabe? Fehlen Unterlagen, müssen Sie möglicherweise eine Sicherheit (Kaution) in Höhe von 10 % Zoll und 21 % MwSt. leisten. Dieser Betrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung der fehlenden Unterlagen erstattungsfähig. Es kann auch eine Disziplinarstrafe anfallen.
Kann ich Gegenstände für eine Zweitwohnung zollfrei einführen? Nein, eine zollfreie Einfuhr für Zweitwohnungen ist in Belgien nicht mehr möglich. Solche Waren unterliegen dem Zoll und der Mehrwertsteuer.
Gibt es Einschränkungen hinsichtlich des Alters oder der Kilometerleistung eines Autos für die zollfreie Einfuhr? Ja, für die zollfreie Einfuhr muss ein Auto eine Mindestkilometerleistung von 6.000 km aufweisen und Sie müssen es mindestens sechs Monate vor dem Wohnsitzwechsel besessen und genutzt haben. Es muss auch die EURO-4-Abgasnormen erfüllen.
Gibt es eine Frist für die Einfuhr meiner Haushaltsgegenstände nach meinem Umzug? Ja, die zollfreie Einfuhr von Haushaltsgegenständen wird gewährt, wenn die Einfuhr innerhalb eines Jahres nach Ihrem offiziellen Wohnsitzwechsel erfolgt.
Was ist für die Einfuhr von Haustieren erforderlich? Ihr Haustier benötigt einen Tollwut-Impfnachweis, der mindestens 30 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde, aber nicht älter als ein Jahr ist.
Kann ich Alkohol in meine Aussteuer für die zollfreie Einfuhr aufnehmen? Nein, Spirituosen oder Alkohol dürfen nicht in Aussteuern für die zollfreie Einfuhr aufgenommen werden.
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